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  #1 (permalink)  
Alt 07.11.2006, 20:35
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Böse Musikdownload über "Dritte"


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Guten Abend.

Ein bekannter von mir hat Post von der Staatsanwaltschaft Leipzig bekommen in der eine Anzeige gegen Unbekannt erläutert bzw angepriesen wird - es soll sich laut Aussage der Anwältin um eine Schadenersatzforderung zwischen 30 und 50.000 Euro handeln bzw drehen !

So nun meine Frage ... wenn er als beschuldigter "herausgefiltert" wurde, warum läuft die Anzeige gegen Unbekannt ? Warum wurde sein Computer nicht beschlagnahmt ?

Das ist irgendwie alles sehr komisch von Seiten der Justiz.

Nun zum eigentlichen und dem was ich denke ... eine Anzeige gegen unbekannt richtet sich ja im endeffekt nur indirekt an meinen bekannten, er hat ein wlan router und absolut gar keine ahnung von pcs bzw dem download von mp3s aus dem netz ... ich habe mir die konfiguration des routers angeschaut und fand keinerlei absicherung gegen einwählversuche von aussen ...

die festplatte in seinem pc ist nagelneu, da ich sie ausgewechselt hatte wegen fehlender bzw beschädigter hauptpartitionen und es lief gar nichts mehr, da er aber nen pc braucht um zettel / flyer / preislisten für sein geschäft (hat auch nix mit pcs oder deren anwendung zu tun) auszudrucken habe ich ihm logischerweise die festplatte ausgetauscht und alles neu aufgespielt !

falls euch meine schreibweise irgendwie komisch vorkommt, liegt das daran das ich schon arg geschockt über das vorgehen gegen "unbekannt" bin ....
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  #2 (permalink)  
Alt 20.12.2006, 11:49
RA Christian Solmecke
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Musikdownload über "Dritte"

Leider sind die deutschen Gerichte in dieser Sache recht streng. Als Störer soll selbst derjenige auf Unterlassung haften, der anderen seinen Internetzugang - wissentlich oder unwissentlich zur Verfügung gestellt hat.

Siehe dazu auch: http://www.wbe-law.de/news/tag/Filesharing
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  #3 (permalink)  
Alt 20.12.2006, 15:56
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Musikdownload über "Dritte"

Zu diesem Thema gibts hier ein Urteil zu lesen:

http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/358.html
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