| Rechtsberatung |
|
| Unsere Empfehlung |
| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Hallo, wenn man einen Dienst zum Downloaden von Dateien über Premium Accounts online stellen würde, würde man ja gegen die AGB von Rapidshare verstoßen, da Account Sharing nicht gewünscht ist. Was kann einem da passieren? Nur dass die Accounts gesperrt werden, oder kann man auch auf Schadensersatz verklagt werden? Und was währe, wenn man für diesen Dienst Geld (NUR zur Kostendeckung) verlangen würde? |
| |||
| Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Zitat:
Zunächst erst mal, Rapidshare.com und Uploaded.to sind Betreiber aus der Schweiz, diese stehen schon mal nicht nach Deutschem Recht. Wenn die Betreiber eine Schadensersatzforderung ins Ausland durchführen möchten, wird das nicht nur schwierig und Teuer, sondern ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Da müsste der Schaden schon in 5 Stelligen Betrag oder höher sein und das auch nur bei einem User, bevor was passiert. Selbst ein 1-Jahres Account das nicht mal 100,- Euro kostet, wenn es 1000 Leute mit 3000 Leuten Teilen, sind sicherlich 2000 zuviel und ein Schaden von ca. 200.000,- Euro auch viel, aber diesen Schaden verursacht nicht eine Person. Eine Person wird nur Höhstens wenige Hundert Euro Schaden verursachen und diese ins Ausland einzuklagen würde der Aufwand selbst noch teurer werden. Anders sieht es bei Netload.in aus, da diese Betreiber aus Deutschland kommen, aber auch hier kann man sicher sein, das es so schnell nicht gleich eine Schadensersatzklage kommt, wenn man alles richtig macht. Wer als Premiumuser nicht alle Daten Preis gibt, wie seine Reale Anschrift, der steht auf der Sicheren Seite. Da in Filesharing Accounts meißt nur die E-Mail Adresse hinterlegt wird. Daher wird es für die Betreiber schwer sein eine Klage durchzuführen, ohne den Realen Namen und Anschrift des Users zu haben. Da es in Deutschland ein Datenschutzgesetzt gibt, den wir bei jeder Registrierung einer E-Mail Akzeptieren, dürfen die Betreiber nicht mal, die Reale Anschrift vom E-Mail Provider verlangen. Selbst vor Gericht wird es schwer sein, da diese nur bei schwerwiegenden Verbrechen wie Mord, Raub, Urheberverletzung durchfürbar wäre. Auch die Zahlungen die wir über unsere Bank durchführen, dürfen die Bänke ebenso aus Datenschutz nicht unsere Adressen preisgeben. Als einzige was passieren könnte, die Betreiber melden der GEMA oder der GVU eine Urheberrechtverletzung des Users, wenn der User z.B. Filme oder Musik runderladet oder anbietet die Verboten sind. Dann darf die GEMA oder die GVU Gerichtlich nach deinen Daten (reale Adresse) ermitteln. Nur hätten die Betreiber nichts davon, da nur die GEMA oder die GVU den Schadensersatz einklagen wird. Die Antwort auf @RaZOr frage wäre mit 99% Warscheinlichkeit eher eine komplette Accountsperrung und das was man dafür Bezahlt hat, wäre somit dann auch weg. Zusatzinfo: Wenn Filesharing Betreiber in Ihren AGB's eine Account Sharing (also mehrere User einen Account teilen) verbietet ist OK und das finde ich auch richtig so. Jedoch finde ich die Technische mitteln wie die Betreiber Account Sharing kontrollieren, vollkommen schwachsinnig und unfair gegenüber ehrlichen Premiumuser, ja sogar unzumutbar und betrügerisch. Da die Betreiber selbst Ihre Filesharing so Werben, das jeder User ob Privat oder Geschäftlich, seine Privaten oder Geschäftlichen nicht Verbotene Daten hochladen kann und sich gegenseitig austauschen kann. Meist steht da ein Beispiel, Laden sie sich Ihre Geschätlichen Daten in Ihrer Firma hoch und laden diese dann zu Hause runter um damit Weiterzuarbeiten. Diese Ausage ist ein Wiederspruch in sich, da es jedem klar ist, das in der Firma und zu Hause niemand die selbe IP-Adresse hat und somit steht der Ehrliche Premiumuser ebenfalls unter Account Sharing verdacht, weil er zwei oder mehrere verschiedene IP-Adressen benutzt, obwohl dieser Premiumuser nur an verschiedenen Orten nur sein eigenen Account benutzt und nicht mit anderen Teilt. Da nun mal viele User den Account mit anderen Teilen und was Verbotenes runterladen oder anbieten ist das eine, aber dieser Service sollte nicht den Ehrlichen Premiumuser ebenso wie die unehrlichen behandelt werden, denn schließlich wird dieser Service nicht kostenlos angeboten. Wenn die Betreiber schon Datenaustausch zwischen Geschäftlich und Privat Werben, sollte dies auch möglich sein. mfg Antiker |
| |||
| Zitat:
Wie weit es möglich ist, einen gegen Rapidshare und Co. vor einem deutschen Gericht erwirkten Titel zu vollstrecken steht auf einem anderen Blatt - grundsätzlich aber wäre es rechtlich kein Problem, aus Deutschland kommende Zahlungen an Rapidshare hier bei der ausführenden Bank in Deutschland zu pfänden...
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. Geändert von TomRohwer (01.08.2012 um 02:04 Uhr). |
| |||
| Zitat:
Zitat:
Außerdem geht es hier nicht um Rechtsverletzung wie Urheberrecht, sondern um die Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, was @RaZOr beschrieb um "Account Sharing". Account Sharing ist nichts weiter, als das man ein Premium Account erwirbt und diese dann mit einer oder mehreren Parteien Teilt, was einige Filehoster verbieten. Diese Bedingung wurde vom Filehoster selbst erstellt, nicht vom irgendein Gesetz. Daher müsste der Filehoster wegen Verletzung seiner AGB, den User in Deutschland verklagen und das wird sich als langwierig und schwierig erweisen und ob die Klage sich Finanziell überhaupt lohnt. Sicher darf der Filehoster seine Bedingungen für seine Leistungen stellen wie er es möchte, allerdings müssen diese Bedingungen für alle Zahlenden Kunden auch durchführbar sein, was ja nicht ist. Weil der Filehoster keine vernüftige mittel zur Kontrolle verwendet, sondern stichprobenartig auch unschuldige Kunden belastet. Jeder weißt, das selbst in Deutschland viele Gewerbetreibende ihre AGBs frisieren und Rechtsunwiedrige Inhalte veröffentlichen, bzw. Bedingungen stellen die (wie ich schon oben im Zusatzinfo beschrieben habe) unzumutbar sind. Außerdem kann der User, weil es sein erworbener Account ist, an jedem beliebigen PC seiner Wahl in seinem erworbenen Account einloggen. Funktioniert nur nicht, weil nicht jeder PC dieselbe IP-Adresse hat und somit der Filehoster den User als Betrüger wegen Account Sharing abstempelt. Ob das wirklich so ist, ist zweitdranging, im Notfall wird der User genauso beschreiben. Dann müsste der Filehoster erst mal Beweisen, das der User Tatsächlich nicht an den anderen PCs dran war, sondern eine andere Partei. Das ist fast unmöglich, IP-Ermittlungen durch den Provider besagt ja auch noch lange nicht, das der User nicht dran war. Selbst im InternetCafes sollte der User in seinen Account einloggen dürfen, aber das lassen die Filehoster ja nicht zu, daher die Unzumutbarkeit. Zitat:
Da hilft noch so ein schöner Titel nicht, den man außerdem nicht ohne vorherige Abläufe einreichen kann. Zuerst muss der User Ermittelt werden (reale Adresse). Dann kommt ein Mahnbescheid, danach der Vollstreckungsbescheid und scheitert dieser, erst dann kommt die Zwangsvollstreckung und die notwendige Pfändung, soweit es möglich ist. Nicht vorher! mfg Antiker |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Download bei Rapidshare legal o. illegal??? | G1MP | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 82 | 26.02.2013 16:00 |
| IP-Adressen-Ermittlung bei Rapidshare.Com-Downloads | cdavinci | Urheberrecht | 3 | 29.07.2009 16:12 |
| kostenlose premium rapidshare konten | klapse | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 2 | 06.04.2008 12:50 |
| Download von z.B Konsolenspielen bei Rapidshare | mejulie | Strafrecht & Internet | 8 | 15.01.2008 23:36 |
| musikdownload von rapidshare illegal? | musikprof | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 1 | 04.11.2007 16:34 |
| |