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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 10:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 2
Standard Können Gemeinden Webauftritt verbieten?


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Wenn eine Gemeinde, die vorher eigenständig war und in dieser Zeit einen eigenen Webauftritt hatte, ebenso wie die Institutionen dieser Gemeinde wie z.B. ein Museum, und diese Gemeinde von einer anderen Stadt eingemeindet wurde, hat dann die neue Stadt das Recht, die Internetauftritte der alten Gemeinde und ihrer Institutionen zu verbieten? Wenn ja unter welchen Umständen könnte die ehemalige Gemeinde ihre Webauftritte weiterhin aufrechterhalten?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 11:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Können Gemeinden Webauftritt verbieten?

Ein Verbot setzt immer eine Rechtsgrundlage voraus. Und wenn keine da ist, kann es nicht verboten werden. Wenn ja, dann kann es verboten werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 20:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Können Gemeinden Webauftritt verbieten?

Es geschieht nicht selten, dass Städte die Hoheit haben wollen über den Internetauftritt ihrer Einrichtungen. Museen z.B. tauchen so nur auf Unter-unter-unter seiten ihrer Stadt auf und werden vom User nicht gefunden. Dadurch ist die Werbewirkung eines Internetauftritts eines Museums gleich Null. Versuche von Museen über Fördervereine eine eigene Homepage mit einer direkten Domain zu führen, wird von den Städten ebenfalls unterbunden.

Auf welcher Rechtsgrundlage - wie Du schreibst - kann sich dieses Verhalten begründen und welche Schlupflöcher hat man dann? Ist dieses Verhalten nicht eigentlich jenseits von Informationsfreiheit?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 22:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Können Gemeinden Webauftritt verbieten?

Zitat:
Auf welcher Rechtsgrundlage - wie Du schreibst - kann sich dieses Verhalten begründen und welche Schlupflöcher hat man dann?
Das sollten die wissen, die sowas verbieten wollen. Und die müssen es dann auch begründen. Es kann ja sein, dass es in Gemeindeordnungen oder Satzungen solche Regeln gibt ...
Zitat:
Ist dieses Verhalten nicht eigentlich jenseits von Informationsfreiheit?
Wohl kaum, die Information wird ja nicht untersagt.
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