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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #6 (permalink)  
Alt 07.03.2010, 14:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Artikeln

Die Denkweise in Ehren. Sicherlich kann man machen was man will und den Käufern mehr Spaß am Einkaufen bieten. Bleibt jedem selbst überlassen.
Und da das Recht ziemlich eindeutig ist ... gut, das Risiko liegt bei jedem selbst.

Und wem Gesetze nicht passen: In einer Demokratie gibt es immer Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Z.B. kann man Petitionen einreichen, und wenn sich genügend finden, die (inzwischen sogar online) unterschreiben, dann muss der Gesetzgeber sich mit dem Gesetz befassen. Die andere Kehrseite einer Demokratie ist: Wenn sich nicht genug finden, muss sich die Minderheit der Mehrheit nun mal beugen. Auf die Gesetze zu meckern oder ausschließlich negativ zu diskutieren bringt absolut nichts - außer das die typische negative Grundhaltung zum Vorschein kommt und es mich dann auch nicht wundert, wenn keiner mehr was bei solchen Leuten kauft - denn wenn der Käufer dadurch verunsichert wird, dass er plötzlich ganz andere Sätze und Bestimmungen vorfinmdet, überlegt er sich, ob er da einkauft und dann einen Rechtsstreit (das Potential beim Verkäufer ist ja deutlich erkennbar) in Kauf nimmt. Wie man in den Wald hineinruft ...

Also wie gesagt: Jeder kann machen was er will. Warum ich mir dann aber die Zeit genommen habe zu antworten ist mir unklar - entschuldigung, der Fehler passiert mir bei dir nicht wieder.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 07.03.2010, 16:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 16
Daumen runter AW: Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Artikeln

Nee, klar, Ihr letzer Satz beweist doch, daß Sie sich gar nicht wirklich mit dem Thema auseinandersetzen (wollen). Ich hab ja nur meine Meinung geäußert, denn das, was Sie mir geantwortet haben, hätte ich mir auch selber so beantworten können. Aus Ihrer Sicht vilelleicht verständlich und da ich - familiär bedingt - auch ständig mit der Sichtweise eines Juristen konfrontiert werde, kenne ich diese Diskussionen halt zur Genüge.

Seien wir doch mal ehrlich: Ich bezweifle ansich, daß die Masse bereit ist, sich ständig irgendwelche Seitenlangen AGB's durchzulesen, um vielleicht ein schönes Buch zu kaufen. Schauen Sie sich doch mal die ganzen Handyverträge an oder Ähnliches, wer liest das??? Im Grunde dient doch diese Überflutung an Rechtsgesetzen nur der Geschäftemacherei der Anbieter und nicht dem Schutz der Käufer. Genauso bei irgendeinem Kreditvertrag. Und wenns hart auf hart kommt, dann berufen sich die Rechtsanwälte, die eh mehr Kohle und mehr Macht haben, immer auf irgendeinen Unterartikel Ihrer Seitenlangen Geschäftsbedingungen... tssss....

Es hat auch keinen Sinn, auf eine solche Aussage so emotional zu reagieren, mit "hätte ich mal nicht geantwortet"... darum geht es doch gar nicht. Mich würde mal Ihre ganz ehrliche Meinung dazu interessieren: Glauben Sie, daß die breite Masse sich vor einem Kauf im Internet oder sonstwo ersteinmal drei Seiten Text durchlesen????
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  #8 (permalink)  
Alt 07.03.2010, 18:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Artikeln

Zitat:
Glauben Sie, daß die breite Masse sich vor einem Kauf im Internet oder sonstwo ersteinmal drei Seiten Text durchlesen????
Ich kann nicht für andere antworten. Das maße ich mir nicht an. Auch nicht, deren Interessen zu kennen. Ich kann nur zwei Antworten geben:
1. Wie das Recht das sieht/sehen könnte (siehe Hinweis in der Signatur)
2. Meine eigene Meinung, und die ist so: Ich kann durchaus Spreu vom Weizen trennen. Ich weiß was sein muss, was nicht. Widerrufsbelehrungen lese ich mir schon lange nicht mehr durch, der Text ist gesetzlich vorgegeben (und auch die Tatsache dass sie da sein muss). Also kann mich da nichts "überraschen" (und falls doch was drin steht, was überraschend gewesen wäre - nicht mein Problem, denn dann verstößt es gegen Gesetz). Aber AGB und Vertragsbedingungen lese ich mir sehr wohl durch, bevor ich etwas kaufe. So bin ich (auch bei Handyverträgen) vor Überraschungen weitgehend geschützt. Ein kleines Beispiel dazu: Bei einer Rechtsschutzversicherung stand in einem kleinen Nebensatz in den Versicherungsbedingungen, dass die Versicherung nicht einspringt, wenn der Gegener bei der gleichen Versicherung ist. Moralisch sehr zweifelhaft, aber rechtlich durchaus möglich. Das Lesen hat mich vor eventuellen Fehlern bewahrt.
Sicherlich wird es auch übertrieben, viele könnten ihre AGB auch sparen, da sie entweder das Gesetz abschreiben oder nichtige Regeln einbauen. Für mich persönlich ist das dann eher "spannende" Lektüre, die mich oftmals zum Schmunzeln bringt. Mit den Schreibern von gesetzlichen Texten (AGB, Verträge ...) ist es wie mit Künstlern, die wenigsten haben wirklich das Zeug dazu ... Ganz nebenbei, ich tue es nicht ...
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