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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige habe einmal folgende Frage: Ich habe einen Online Shop, in dem ich individuell angefertigte Bücher versende. Wie handhabt man das eigentlich in dem Fall mit dem Widerrufsrecht? Also normal ist es ja wohl so, daß der Kunde innerhalb von 14 Tagen seine Ware ohne Angabe von Gründen zurück geben kann. Das geht bei mir aber nicht, da die Ware ja immer individuell mit Kundendaten angefertigt wird. Kann ich dann in dem Fall das Widerrufsrecht ganz weglassen oder wie kann ich es rechtsgültig formulieren, damit es damit keine Probleme gibt? Vielen Dank im Voraus für die Antworten, Chrissie |
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| Man verwendet am besten die gesetzliche Formulierung und weist zusätzlich auf den Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuell angefertigten Waren hin. Das Weglassen der Belehrung könnte ein fataler Fehler sein.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das Problem ist Ihre Denkweise: Sie denken nicht von Seiten des Käufers, sondern von Seiten des Gesetzes. Wenn ich aber als Käufer in einen Shop gehe und lese, ich kann den Artikel binnen 14 Tagen wieder zurück geben, werde ich vielleicht nicht unbedingt weiter lesen mit dem Vermerk, daß das bei diesen Artikeln die hier im Shop angeboten werden, leider nicht geht. Das ist ein Wiederspruch in sich und mutet schon fast schizophren an. Wenn ich als Käufer also die Ware irgendwann tatsächlich zurück geben würde, weil sie mir vielleicht nicht gefällt soll ich plötzlich wieder auf den Vermerk, daß dies für diese Artikel nicht gilt zurück greifen? |
| Tags: widerufsrecht |
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