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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Ich bin gerade dabei mich selbstständig zu machen. Ich möchte ein Produkt online über eine einfache Webseite verkaufen. Bevor ich mich jedoch dazu entscheide möchte ich das Produkt testen um zu wissen, welcher prozentuale Anteil der Besucher meiner Website das Produkt im Endeffekt auch wirklich kaufen würde. In einem Buch habe ich über eine bestimmte Möglichkeit gelesen, an möglichst aussagekräftige Daten zu kommen. Demnach wird das Produkt nur zum Schein zum Kauf angeboten. Klickt der Käufer auf den Kaufen-Button wird er auf eine Seite verlinkt auf der er freundlich darauf hingewiesen wird, dass man derzeit in Lieferverzug ist und man sich mit dem in Verbindung setzt, sobald das Produkt wieder verfügbar ist. Der eigentlich Kauf kommt nie zu Stande. Jetzt meine Frage an Euch: - Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit solchen Tests gemacht? - Was muss ich dabei beachten, bzw. welche Tips könnt ihr mir geben? - Habt ihr Links von deutschen Websites auf denen das so gemacht wird? Ehrlich gesagt habe ich auch Bedenken, dass ich mich rechtlich in einen fragwürdigen Bereich begebe. - Wer von Euch hat genauere Infos darüber, bzw. weiß wie und wo ich solche Informationen finden kann? Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten. Grüße Geändert von aaky (04.03.2010 um 11:08 Uhr). |
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| Um es kurz zu machen: Wenn man ein Produkt zum Kauf anbietet, obwohl man es gar nicht verkaufen kann, kann hier eine betrügerische Absicht unterstellt werden. Sicherlich ist es fraglich, ob das jemals rauskommt. Fraglich ist aber auch, ob die Daten verwertbar sind. Und für mich persönlich gilt: Ich kaufe nichts auf Vorbestellung. Würde also bedeuten, du hättest zwar einen "potentiellen Kunden", der aber nicht kaufen würde. Wenn dir das was bringt ... Neben dem rein rechtlichen Aspekt, der durchaus strafrechtlich oder wettbewerbsrechtlich betrachtet werden können, steht ein extrem zweifelhafter wirtschaftlicher Zweck.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: onlinetest, produkttest |
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