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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Ich habe ALLES in ebay angegeben, auch das der Motor scheibar Defekt ist, das die Verkleidung NICHT dabei ist usw usw. Was soll ich tun, Klagen? abhaken? Es ist doch ein Rechtsverbindlicher Kaufvertrag entstanden? Wenn ich die Geschichte abhake dan bleibe ich auf den Ebaygebühren sitzen.... Neee in der Suche habe ich nichts hilfreiches gefunden. Geändert von Quad-Pit (04.03.2010 um 13:46 Uhr). |
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| Man kann die Abnahme einklagen oder vom Vertrag zurücktreten. In letzterem Fall könnte man eventuell die eBay Gebühren wieder bekommen. Man sollte aber vorher klären WARUM die Ware nicht abgeholt wird (es könnte ja durchaus objektive Gründe wie Krankheit o.ä. geben)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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