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  #1 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 16:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 2
Beitrag Fotos von Prominenten abzeichnen erlaubt?


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Hallo,

mal angenommen man hat eine Homepage und zeichnet Bilder, die man auch verkauft. Jetzt möchte man mit der Portrait-Zeichnung beginnen und als Beispiel Fotos von Prominenten oder Stars von Hand abmalen und diese Gemälde dann auf der Homepage veröffentlichen - OHNE Foto. Darf man das?
Es gibt doch auch so eine Regel, die besagt, dass man Promis, die schon länger als 10 Jahre verstorben sind, abbilden darf? Gilt das nur für diese?

Danke für eine Antwort!
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  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 17:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Fotos von Prominenten abzeichnen erlaubt?

Zitat:
Es gibt doch auch so eine Regel, die besagt, dass man Promis, die schon länger als 10 Jahre verstorben sind, abbilden darf? Gilt das nur für diese?
Die kenn ich zwar nicht, aber was solls, ist eh egal
Problematisch ist nämlich, dass auf dem Foto ein Urheberrecht des Fotografen besteht. Und dieses könnte durch Abmalen verletzt werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 18:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Fotos von Prominenten abzeichnen erlaubt?

Ja das Foto selbst erscheint ja nirgendwo auf der Homepage. Nur das Gemälde VOM Foto.
Ist das dann nicht im Rahmen der künstlerischen Gestaltungsfreiheit?
Man kann ein Foto ja nie 100% abzeichnen...
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  #4 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 18:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Fotos von Prominenten abzeichnen erlaubt?

Nein ist es nicht. Im Sinne des Urheberrechts ist es eine Bearbeitung. Un d darüber kann der Urheber entscheiden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 03:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 650
Standard AW: Fotos von Prominenten abzeichnen erlaubt?

Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Ja das Foto selbst erscheint ja nirgendwo auf der Homepage. Nur das Gemälde VOM Foto.
Ist das dann nicht im Rahmen der künstlerischen Gestaltungsfreiheit?
Man kann ein Foto ja nie 100% abzeichnen...
Ein Foto "abzeichnen" ist eine Vervielfältigung im Sinne des UrhG und in den Schranken des UrhG nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig.

Eine 100prozentige Identität ist dafür nicht nötig.

Außerdem: auch eine Bearbeitung eines Fotos darf nur mit Zustimmung des Urhebers gemacht werden.

"Künstlerische Gestaltungsfreiheit" hebt nicht das Urheberrecht für fremde Werke auf. Was zulässig ist: ein eigenes neues Werk in "freier Benutzung" eines geschützten Werkes zu schaffen (§24 UrhG). Dafür muß aber der eigenschöpferische Anteil am neuen Werk deutlich überwiegen.

Im Streitfall entscheidet das das Gericht.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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