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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 17:48
Benutzer
 
Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 36
Standard "online-Status verbergen" Pflicht


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Kann man diese Stelle des TMG (§ 13 Abs. 4 S. 3):
Zitat:
Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass [...] der Nutzer Telemedien gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann,
so auslegen, dass man als Forenbetreiber verpflichtet ist eine "online-Status verstecken"-Funktion vorzuhalten?
__________________
http://www.starter-forum.de - Lernen, fragen, helfen!

Geändert von fox1 (04.03.2010 um 18:31 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 18:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: "online-Status verbergen" Pflicht

Der Gesetzestext stimmt schon mal

Allerdings würde ich das so nicht auslegen, denn was bedeutet "Nutzung geschützt gegen Kenntnisnahme Dritter". Die Online - Anzeige in Foren (wie zum Beispiel diesem hier) offenbart ja nicht, WER dahinter steckt. Es werden ja nur soviel personenbezogene Daten preisgegeben, wie ich als Nutzer zugestimmt habe.

Ich glaube also nicht, dass allein durch die Anzeige "aaky ist online" (was in den seltensten Fällen stimmt ) irgendwelche personenbezogenen Daten preisgegeben werden und dass jemand von der Art und Weise der Nutzung des Dienstes dieses Forums Kenntnis erlangt.

Und ich glaube auch nicht, dass jemand auf dieser Basis klagen könnte, will es aber auch nicht ausschließen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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