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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige ich hätte nicht geglaubt das es passiert, aber nun hat es mich auch erwischt. Ich verkaufe und kaufe ab und an etwas privat bei eBay, bin seit 8 Jahren Mitglied. Insgesamt habe ich aber weniger als 100 Artikel in diesen Jahren ver- und gekauft. Nun hatte ich gestern einen Artikel eingestellt, bin leider erkältet und habe in einer leichtsinnigen Routine das Verkaufsformular zu schnell durchgeklickt. EBay verwendet neuerdings zwei Reiter (Tabs) um innerhalb der Seite zwischen Sofortkauf und Auktion hin und her zu schalten. Bei mir war dummerweise offenbar der Reiter "Sofort-Kauf" zum Zeitpunkt des Einstellens aktiv, was mir zum Verhängnis werden sollte. In meiner Routine habe ich nur das Feld überblickt und einfach 1 eingetippt. Dabei ist mir offensichtlich nicht weiter aufgefallen, dass das Feld für den Sofortkauf bestimmt war. Wie es so kommen musste, hatte ich den Artikel auch noch automatisch einstellen lassen, überprüfte also mein Angebot nach dem Einstellen nicht mehr. Nun hat ein Käufer den Artikel gekauft, für 1 EUR und exakt 24 Sekunden nach dem Einstellen. Ich bemerkte das, als ich meine Post abrief. Dort stand ich hätte den Artikel für 1 EUR verkauft. Ich fiel natürlich aus allen Wolken, weil ich bereits ahnte was schief gelaufen war. 5 Minuten später trudelte auch die Einstell-Mail von eBay ein, also nachdem der Artikel bereits verkauft war. Nun ist es so das der Artikel bei eBay für das Hunderfache verkauft wird, 1 EUR ist also sicherlich nicht als Sofort-Kauf gedacht gewesen. Ich habe ca. 20 Minuten nach dem Gebot versucht den Käufer per Mail und auch telefonisch zu erreichen, erfolglos. Daraufhin habe ich eine § 143 Anfechtungserklärung per Mail abgeschickt mit Verweis auf einen Irrtum § 119, § 120. Diese Nachricht ging auch per Fax schriftlich raus. Was kann ich tun? Wie soll ich mich verhalten? Sollte ich die Anfechtungserklärung auch per Einschreiben abschicken? |
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| Das würde an einem Kaufvertrag und der Pflicht, die Sache zu übergeben und zu übereignen auch nichts mehr ändern. Maximal käme ein voller Schadensersatzanspruch auf den Verkäufer zu. Verliluxi hat sich völlig richtig verhalten. Im Prozess müsstest du noch nachweisen, dass du unverzüglich, also sofort nach Entdecken deines Irrtums die Anfechtung erklärt hast. Einen Schaden durch das Vertrauen auf die Richtigkeit des Angebotes wird der Käufer sicherlich nicht haben. Ich denke, dass sind Schnäppchenjäger, die genau solche Auktionen forcieren. Nicht einschüchtern lassen! Gruß ACME Geändert von ACME! (22.03.2010 um 18:27 Uhr). |
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