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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 06.03.2010, 02:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 1
Frage Download in der Schweiz - Nützung in den USA


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Hallo zusammen,

ich habe eine kleine Frage, zu der ich leider im Internet nirgendwo eine nachvollziehbare oder sachliche Antwort bekommen habe.

In der Schweiz ist das Downloaden von Filmen/Musik etc. bekanntlich für den privaten Gebrauch legal. Angenommen man lädt in der Schweiz einige Filme legal auf seinen PC und verreist damit ins Ausland (genauer gesagt in die USA). Kann man in den USA wegen diesen "halblegalen" Daten auf dem Laptop rechtlich belangt werden, obwohl das Downloaden ja nicht in den Staaten stattgefunden hat?!

Theoretisch findet das Downloaden ja ausschliesslich in der Schweiz statt und in den Staaten würde man dann diese Daten nur konsumieren.

Besten Dank für Eure Antworten und eine angenehme Nachtruhe...

Numian
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  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2010, 13:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Download in der Schweiz - Nützung in den USA

Wenn man sich vor Augen hält, wie das Urheberrecht (auch in den USA) verfolgt wird - nämlich als Antragsrecht - dürfte die Frage eigentlich schon beantwortet sein.
Nur der Urheber kann gegen den widerrechtlichen Besitz vorgehen. Wenn man also ein Lied von einem Künstler auf dem Computer hat, dann zu diesem geht und es ihm vorspielt und der was dagegen hat - dann könnte man selbstverständlich belangt werden. Wer sollte es aber sonst wie mitbekommen?
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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