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| Anzeige ich habe mich gestern in einen Webkatalog eingeschrieben. Da ich wie immer davon ausgegangen bin das es kostenlos ist. leider steht in den Nutzungsbedingungen eine Klausel das Seiten die nicht aus der Region kommen 20 Euro zu bezahlen haben. Auf der eintrage Seite stand - Standard-Link (kostenlos für Angebote vom Kaiserstuhl) hmm nun meine Frage, hatte der werte Herr dieses nicht eindeutiger schreiben sollen? Kann man hier noch etwas tun? Danke
__________________ Meine Seite Liebeskummer |
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| Wir wollen doch hier keine Werbung machen, deswegen habe ich den Link entfernt Ob die Angabe deutlich erkennbar ist, müsste im Einzelfall geprüft und beurteilt werden. Dazu müsste man auch den gesdamten Hintergrund kennen (was bedeutet z.B. "vom Kaiserstuhl"). Prinzipiell könnt eman von einer unzureichenden Definition (zumindest für Leute, die sich damit nicht auskennen) ausgehen, allerdings handelt es sich bei der "Linkliste" um eine themenbezogene, so dass dort wohl nur Kenner der Materie sich eintragen würden. Genau wegen diesem "Zwiespalt" kann man das nicht eindeutig beurteilen. Was aber möglich wäre, wenn der Link erst freigeschaltet wird und man Verbraucher im Sinne des BGB ist, dann könnte man vielleicht nach Fernabsatzvertrag widerrufen (von einer Unternehmereigenschaft des Seitenbetreibers gehe ich bei den Preisen mal aus). Sollte man vielleicht auch ins Auge fassen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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