Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 11:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.03.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 1
Standard Abzocke Webkatalog


Anzeige
Hallo zusammen,

ich habe mich gestern in einen Webkatalog eingeschrieben. Da ich wie immer davon ausgegangen bin das es kostenlos ist.

leider steht in den Nutzungsbedingungen eine Klausel das Seiten die nicht aus der Region kommen 20 Euro zu bezahlen haben.

Auf der eintrage Seite stand - Standard-Link (kostenlos für Angebote vom Kaiserstuhl)

hmm nun meine Frage, hatte der werte Herr dieses nicht eindeutiger schreiben sollen? Kann man hier noch etwas tun?

Danke
__________________
Meine Seite Liebeskummer
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 12:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Abzocke Webkatalog

Wir wollen doch hier keine Werbung machen, deswegen habe ich den Link entfernt

Ob die Angabe deutlich erkennbar ist, müsste im Einzelfall geprüft und beurteilt werden. Dazu müsste man auch den gesdamten Hintergrund kennen (was bedeutet z.B. "vom Kaiserstuhl").
Prinzipiell könnt eman von einer unzureichenden Definition (zumindest für Leute, die sich damit nicht auskennen) ausgehen, allerdings handelt es sich bei der "Linkliste" um eine themenbezogene, so dass dort wohl nur Kenner der Materie sich eintragen würden. Genau wegen diesem "Zwiespalt" kann man das nicht eindeutig beurteilen.
Was aber möglich wäre, wenn der Link erst freigeschaltet wird und man Verbraucher im Sinne des BGB ist, dann könnte man vielleicht nach Fernabsatzvertrag widerrufen (von einer Unternehmereigenschaft des Seitenbetreibers gehe ich bei den Preisen mal aus). Sollte man vielleicht auch ins Auge fassen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Webkatalog und Urheberrecht GuiltyOne Urheberrecht 4 29.12.2009 23:00
Eintrag in Webkatalog round2 Urheberrecht 5 21.07.2009 16:44
MMPORG Abzocke aydin Strafrecht & Internet 0 08.05.2009 16:01
Webkatalog - Unregistriert Sonstiges zum Onlinerecht 1 01.06.2007 19:21



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:46 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46