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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Person A hat im Mai 2007 gegen das Urheberrecht verstoßen. Das Ermittlungsverfahren wurde gem. §153 Strafprozessordnung im November 2007 gegen Person A eingestellt. Hat Person A nun eine Vorstrafe wegen Geringfügigkeit? Wenn ja, wo wird dieses eingtragen und wann wieder ausgetragen, bzw. verfällt es? Gruß, 2ndReality |
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| Eine Vorstrafe gibt es nur bei Verurteilung. Bei eingestelltem Verfahren passiert strafrechtlich nichts.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
Werden die Daten des Verstoßes zur Person noch irgendwo gespeichert? Wenn ja, verfällt diese Speicherung nach einem bestimmten Zeitraum? |
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