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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Wenn man einen Trockner einer bekannten Marke Modell XY interessiert ist schaut die Fotos an undsoweiter - den Zuschlag bekommt und dann ein anderer geliefert wird , was man aber erst etwas später feststellt. Es handelt sich um ein ganz anders Modell des gleichen Herstellers und auch nicht dem Zustand der Fotos entspricht. Nach Kontakt zu dem Verkäufer, dieser ganz entrüstet ist, dann aber bereit wäre Betrag x zurückzuzahlen - der Kaüfer aber aber Betrag y zurückfordert oder auf Erfüllung des Kaufvertrages besteht. Grenzt soetwas an Betrug oder ist es bereits Betrug , Kann man auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen ? Vielen Dank jochen10 |
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| Betrug ist ein strafrechtlicher Tatbestand und verlangt Vorsatz. Bei dem Verhalten des Verkäufers dürfte man kaum von Vorsatz ausgehen, eine Schädigung ist auch nicht eingetreten. Somit dürfte der Tatbestand eines Betruges nicht vorliegen. Zivilrechtlich kann der Verkäufer zunächst selbst entscheiden, wie er nachbessert. Kann er das nicht, kann er vomn Vertrag zurücktreten (§ 275 BGB). Ich würde in dem Beispiel ein legitimes Verhalten des Verkäufers sehen, nachdem er den Fehler bemerkt hat ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo vielen Dank erstmal für diese "Ansicht" einen wichtigen Punkt habe ich glatt vergessen - was wäre wenn der Verkäufer 2 Gleiche Artikel mit den selben Bildern verkauft was sich aber erst im nachhinein rausstellt - und nur einen des Modells hat - so nach dem Motto ein Versuch ist es Wert. Also 2 Auktionen fast gleicher Text gleiche Bilder und nur einen dieses Typs vorrätig ist Ist der Versuch nicht strafbar ?? Gruß Jochen10 |
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| Auch da müsste der Vorsatz nachweisbar sein. Du kannst das Strafrecht (Betrug, Vorsatz, Strafe) irgendwie nicht vom Zivilrecht (Kaufvertrag, Ansprüche des Käufers) trennen. Zivilrechtlich wird es hier kaum Probleme geben, nur ob Strafrecht relevant ist, müsste von Ermittlern geprüft werden. Die Frage ist in dem Fall nur, was soll die Verfolgung einer Straftat bringen? Die Ansprüche des Käufers müssten trotzdem zivilrechtlich geltend gemacht werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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