| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige ich suche Rat, folgende Situation: Eine Seite wurde erstellt auf der meine Schulden veröffentlicht werden. Der Betreiber der Seite hat sich die Domain, welche aus meinem Vor und Zunamen besteht gesichert und bietet diese nun zum Verkauf an. Dieses Angebot gilt offensichtlich mir. Diese Seite enthält ebenfalls Links zu meinen geschäftlichen Seiten und Produkten. Meine Frage nun lautet unter welche Rechtliche Kategorie fällt dies und was kann ich dagegen tun? |
| |||
| Das fällt klar unter eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Ich würde dringend einen Anwalt aufsuchen, da sonst erhebliche Nachteile entstehen können.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Wenn die Domain aus deinem Vor- und Nachnamen besteht, hast du ein Namensrecht. Egal ob Max Mustermann (ein häufiger Name) oder Abtreschka Hubentsra (reiner Fantasiename) - wer zu erst kommt, mahlt zu erst. Sollte dein Name häufig sein und aus reinem Zufall bereits jemand andere versuchen, die Domain auf Grund seines Namensrechtes zu bekommen, dann entscheidet in der Regel ein Gericht, wer die "besseren" Namensrechte hat. Ich würde die Herausgabe der Domain durch einen Anwalt erzwingen und ggf. gerichtliche Maßnahmen bei fruchtlosem Fristablauf einleiten lassen. |
| Tags: persoenlich, schaedigend |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Impressum Inhalt | alex4c | Verantwortlichkeit für Inhalte | 1 | 20.10.2009 14:19 |
| Redaktioneller Inhalt | Novi | Verantwortlichkeit für Inhalte | 2 | 16.10.2009 14:59 |
| Unterschied: eigene/ persönlich geistige Schöpfung | invoices | Urheberrecht | 1 | 14.07.2009 13:16 |
| nach auktion persönlich abgeholt >dann gekauft wie gesehe | sehrie | Onlineauktionen | 0 | 02.07.2006 09:31 |
| de-domain Inhalt | Anonymous | Domain-Recht | 1 | 08.05.2005 14:58 |
| |