Suche
Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 22:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.03.2010
Beiträge: 2
Standard Urheberrecht Fussballvereine


Anzeige
Hallo,

ich bin seit längerem dran ein Archiv über Fußballvereine aus meiner Heimat zu erstellen. Die Arbeit geht auch sehr gut voran. Das Archiv hat ein sehr großen Umfang von mehreren Jahrzenten bis tief in die DDR Zeiten und davor.

Die Frage die mir die ganze Zeit im Kopf rumgeht ist, wie es mit den Urheberrechten der Vereine aussieht?!? Denn ich habe vor wenn ich alle bzw. einen großen Teil der Daten zusammen habe sie online zustellen.

Jetzt die Frage wie ich mich verhalten muss?!? Muss ich die Vereine informieren über diesen Schritt ja oder nein?!?

Das Problem ist das einige Vereine gar nicht mehr existieren und andere über Jahre ihr Namen geändert haben.

Wenn ich die Vereine informieren muss, gibt es dafür brauchbare Vordrücke im Internet für die Anfrage das ich die Daten nutzen darf?!?

Ich danke schon Mal im Voraus!


Bis denne!!!!
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 23:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Urheberrecht Fussballvereine

Zitat:
Die Frage die mir die ganze Zeit im Kopf rumgeht ist, wie es mit den Urheberrechten der Vereine aussieht?!?
Was meinst du damit, die Texte und Bilder? Die stehen sicherlich noch unter Urheberschutz (ich geh mal nicht davon aus, dass die Urheber schon seit 70 Jahren tot sind).
nd da ist es egal, ob die Vereine noch existieren oder nicht, relevant ist der Urheber. Und das die meistens schwer aufzufinden sind, ist klar. Sobald man es aber veröffentlicht, könnten die durchaus ihre Werke wieder finden ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 23:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.03.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Urheberrecht Fussballvereine

Hallo,

es geht dabei um Eckdaten der einzelnen Vereine, Bilder und Ergebnisse der einzelnen Spielzeiten! Zum Teil vielleicht auch Namen.

Also heißt es forschen! Oder ist das zu mühsam und mann sollte die Sache einfach lassen?!?

Gibt es für solche anfragen Vordrücke im Internet?!?


MfG
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 10:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Urheberrecht Fussballvereine

Die Eckdaten und Spielergebnisse sind (fast) egal (solange sie keine Persönlichkeitsrechte oder den Datenschutz verletzen) - es sei denn, sie werden als komplette Texte übernommen. Bei den Bildern ist das schon etwas anders. Hier sollte man die Genehmigung des Urhebers haben. Und eventuell der abgebildeten Personen (Persönlichkeitsrecht - Recht am eigenen Bild).
Zitat:
Also heißt es forschen! Oder ist das zu mühsam und mann sollte die Sache einfach lassen?!?
Das muss jeder für sich selbst entscheiden
Zitat:
Gibt es für solche anfragen Vordrücke im Internet?!?
Eher nicht. Ein "darf ich das Bild für folgenden Zweck verwenden" braucht eigentlich keine Vorlage - und Abzocke wäre, wenn man für eine solche "Vorlage" Geld verlangen würde ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten

//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44