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| Anzeige ich bin seit längerem dran ein Archiv über Fußballvereine aus meiner Heimat zu erstellen. Die Arbeit geht auch sehr gut voran. Das Archiv hat ein sehr großen Umfang von mehreren Jahrzenten bis tief in die DDR Zeiten und davor. Die Frage die mir die ganze Zeit im Kopf rumgeht ist, wie es mit den Urheberrechten der Vereine aussieht?!? Denn ich habe vor wenn ich alle bzw. einen großen Teil der Daten zusammen habe sie online zustellen. Jetzt die Frage wie ich mich verhalten muss?!? Muss ich die Vereine informieren über diesen Schritt ja oder nein?!? Das Problem ist das einige Vereine gar nicht mehr existieren und andere über Jahre ihr Namen geändert haben. Wenn ich die Vereine informieren muss, gibt es dafür brauchbare Vordrücke im Internet für die Anfrage das ich die Daten nutzen darf?!? Ich danke schon Mal im Voraus! Bis denne!!!! |
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| Zitat:
nd da ist es egal, ob die Vereine noch existieren oder nicht, relevant ist der Urheber. Und das die meistens schwer aufzufinden sind, ist klar. Sobald man es aber veröffentlicht, könnten die durchaus ihre Werke wieder finden ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo, es geht dabei um Eckdaten der einzelnen Vereine, Bilder und Ergebnisse der einzelnen Spielzeiten! Zum Teil vielleicht auch Namen. Also heißt es forschen! Oder ist das zu mühsam und mann sollte die Sache einfach lassen?!? Gibt es für solche anfragen Vordrücke im Internet?!? MfG |
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| Die Eckdaten und Spielergebnisse sind (fast) egal (solange sie keine Persönlichkeitsrechte oder den Datenschutz verletzen) - es sei denn, sie werden als komplette Texte übernommen. Bei den Bildern ist das schon etwas anders. Hier sollte man die Genehmigung des Urhebers haben. Und eventuell der abgebildeten Personen (Persönlichkeitsrecht - Recht am eigenen Bild). Zitat:
Zitat:
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