Suche
Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Domain-Recht

Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 15:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 3
Standard Sub-Domain


Anzeige
Schönen Guten Tag an Alle,
ich habe folgendes Problem. Ich habe eine kostenfreie Internetseite (.de.tl). Ich bin zudem Hartz IV Empfänger. Aufgrund meines Internetauftrittes wurden mir nun mit sofortiger Wirkung die Leistungen gestrichen und ich bekomme keinen Cent mehr. Ich betreibe die Homepage jedoch ohne Einnahmen zu erhalten. Das Amt hat aber den Verdacht, nur weil ich diese Seite habe, obwohl ich deutlich auf der Seite darauf hinweise, dass ich damit keine gewinnbringenden Einahmen erziele. Auch die Erstellung hat mich nichts gekostet. Dies lief über homepage-baukasten. Was kann ich nun tun um juristisch zu belegen, dass ich im Recht bin. Oder bin ich es nicht?! Ich bitte um Eure Mitwirkung. Vielen Dank!
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 16:15
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Sub-Domain

Also die Frage ist eher eine Frage des Sozialrechts, weniger des "Online-Rechts" etc., aber davon einmal abgesehen, um was für eine Webseite handelt es sich denn? Was ist deren Inhalt oder Zielsetzung? Gibt es Google-Ads oder ähnliches oder werden Werbebanner eingeblendet (bspw. vom Domain-Anbieter)?

Natürlich ist m.E. das Betreiben einer Webseite noch kein geschäftliches Handeln per se, sondern kann auch der Wahrnehmung anderer Rechte wie der freien Meinungsäußerung oder der persönlichen Entfaltung dienen.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 16:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Sub-Domain

Also auf dieser Homepage präsentiere ich Fotoarbeiten von mir, Kleider, Gemälde, mit dem Hinweis, das ich gegen eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Arbeitskosten oder Materielien auch für andere Leute tätig werden kann. Ich betreibe dies als mein Hobby und habe noch nie einen Cent damit verdient. Zielsetzung ist die Weiterführung meines Hobbies. Werbebanner werden seitens homepage-baukasten.de eingeblendet. Darauf habe ich aber keinen Einfluss. Meine Seite findet man auch bei Google, aber ohne, dass ich dies je angemeldet habe oder ähnliches. Über meinen Namen ist die Seite zu finden, was aber auch verständlich ist, da dieser ja auch auf der Seite im Impressum steht.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 16:47
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Sub-Domain

Zitat:
Also auf dieser Homepage präsentiere ich Fotoarbeiten von mir, Kleider, Gemälde, mit dem Hinweis, das ich gegen eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Arbeitskosten oder Materielien auch für andere Leute tätig werden kann.
Ich denke das dürfte der Punkt sein. Die Arge sieht darin eben einen Verdienst neben den Leistungen, ob man daran tatsächlich verdient oder nicht, lässt sich nicht gleich ergründen, aber man geht eben davon aus.
Ein guter Sachbearbeiter hätte vielleicht zuerst mal nachgefragt und sich genauer erkundigt, aber so wie man das immer hört, handeln die erst und fragen später.

Grundsätzlich würde ich zuerst Widerspruch einlegen. Das sollte möglichst schriftlich und auch innerhalb der Frist geschehen. Die beträgt in der Regel vier Wochen, steht aber auch in der Belehrung auf dem Bescheid denn man bekommt. Dem sollte auch eine Begründung beigefügt werden. Da kommt dann alles rein, also warum es kein Verdienst ist, dass es nur ein Hobby ist und man damit kein Geld verdient. Wenn es geht, auch nachweisen, ggf. mit Kontoauszügen, Rechnungen usw. womit man belegen kann das unterm Strich eine schwarze Null bei herauskommt.

Zusätzlich sollte auch erläutert werden, dass die Banner vom Anbieter der Domain platziert werden und man hierdurch keine Einnahmen hat, sondern sich dadurch der Domain-Anbieter schlichtweg finanziert. Nachweisen kann man das am besten durch die entsprechende Passage aus den Nutzungsbedingungen des Anbieters, ggf. Screenshots von dessen Seite wo dies steht.

Auch sollte man sich rechtlichen Rat holen.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 18:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Sub-Domain

Ok, Widersprch habe ich eingelegt und die Rechnungen werden nun folgen. Das mit den Bannern ist ein Super-Tip. Vielen Dank. Dann werd ich dies nun erstmal vollständig vorlegen. Danke nochmal für die Hilfe. Grüße
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Domain-Recht: VW erwirkt Anspruch auf zweistellige Domain Discuss24 Domain-Recht 0 18.06.2008 12:29
domain-Besitzer tot - Rechtsnachfolger (oder wer sonst) kann Domain kündigen... !? känguru_08/15 Domain-Recht 2 05.10.2007 15:34
Reggen einer domain mit geschützen Namen in der Domain lord_icon Domain-Recht 6 24.09.2007 20:03
Wer haftet? Domain-Inhaber oder Domain-Betreiber? Anonymous Strafrecht & Internet 0 03.05.2006 10:03



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:55 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44