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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Kann ein Webseitenkonzept (Idee =gesamter Strukturaufbau+Design+Text) vor dem geistigen Diebstahl durch andere (=alle anderen, nachfolgend mit dem Projekt zur Verwirklichung betrauten Personen) durch eine Eidessaatliche Erklärung oder dem versiegelten Hinterlegen des geschriebenen Konzeptes bei einem Notar geschützt werden? Besten Dank im Vorraus MfG |
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| Sicherlich kann man das machen, nur welcher Schutz soll dadurch entstehen? Ideen selbst sind nicht schutzfähig. http://www.e-recht24.de/forum/13579-...eschuetzt.html (Sind Merktechniken geschützt)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Nun der Schutz gegenüber dem potentiellen Plagiator, der dann dieses Konzept, ausgeführt durch Graphiken, Texte, Struktureller Aufbau der Seite als seines ausgeben wollte. Ergo, nimmt das Webseitenkonzept, nimmt eine eigene Domain, sagt Tschüss zum Ideenlieferanten und zieht die Sache selbst auf. Wenn aber ein Schutz durch den Beweis der eindeutig Zeitlichen Vorwegnahme durch den "wahren" Schöpfer dieses Konzeptes vorläge...? MfG Amfortas |
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| Wie in dem verlinkten Beitrag erkennbar: Ideen (damit eigentlich auch das Konzept) kann man nicht schützen ... Wenn ich wollte könnte ich auch eine Auktionsplattform ala eBay aufziehen ohne dass die irgendwas könnten ... Es würde also absolut nichts bringen. Und Urheberrecht auf Texte und Bilder gilt auch ohne Hinterlegung.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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