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| ok das sieht also nicht so rosig für mich aus, aber wie sieht es mit dem Weiterverkaufen aus? Kann der Programmierer meine Scripte noch an Dritte weiterverkaufen? Ich meine ich habe ja die Rechte an der Idee. Wie sieht es damit aus? Ist der erste Dienstleistungsvertrag den ich abgeschlossen hab, werde mich beim nächsten mal besser vorbereiten und die Details im Vorfeld klären. In den AGB´s steht drin wenn die Scripte von Dritten bearbeitet werden, verfällt die Gewährleistung, ist so ja auch Nachvollziehbar. Dementsprechen gehe ich mal davon aus, dass ich auch nach fertigstellung der Arbeit Gewährleistung habe, solange keiner an den Dateien etwas verändert. mfg pooLoo |
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| war gerade bei der Rechtsberatung und dabei ist aufgefallen, dass ich bei Vertragsabschluss und auch im Nachhinein nicht auf die AGB´s hingewiesen wurde, sprich die Zeile "Bei diesem Angebot/Vertrag gelten die Allgemeinen Geschläftsbedingungen" ist in keinster weise erwähnt, dadurch kann er sich auf diese auch nicht belehren. Was haltet ihr davon? mfg pooLoo |
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| Zitat:
Aber selbst wenn die AGB nicht gelten, dann wird eben die gesetzliche Regelung herangezogen. Und die heißt: Alle Rechte beim Urheber - Der Nutzer hat nur die zugewiesenen Rechte. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| ich mein es handelt sich um einen einfachen Kalkulator, was dazu keine Neue IDEE oder sowas ist, da es sowas schon gibt also von daher. Worauf hat er denn die Eigentumsrechte? auf die Codierung auf das Programm oder die Funktion ?? Geändert von pooloo (11.03.2010 um 19:51 Uhr). |
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| Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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