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  #6 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 23:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Promi-Karikatur als Icon

Hierzu finde ich bei Wikipedia (Recht am eigenen Bild): Neben dem Schutz der Privatsphäre gibt es weitere Fälle, in denen auch bei Personen der Zeitgeschichte eine Einwilligung zur Veröffentlichung erforderlich ist (§ 23 Abs. 2 KunstUrhG). Dazu muss ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Betroffenen bestehen. Dies ist z. B. immer bei Werbung gegeben: das Recht am eigenen Bild ist kommerzialisierbar und hat einen Vermögenswert. Das Bild darf nicht zu Werbe- oder Geschäftszwecken missbraucht werden. Anders verhält es sich, wenn ein Bild bei Werbung für ein Medienprodukt verwendet wird, etwa wenn die Titelseite eines Magazins einen Prominenten zeigt und als Werbung für das Magazin plakatiert wird.
Unzulässig wäre beispielsweise, T-Shirts oder Sammeltassen mit den Abbildungen von Prominenten ohne deren Einwilligung zu vertreiben.
Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 1995, dass die Witwe von Willy Brandt posthum dessen Darstellung auf einer Gedenkmünze dulden musste[6]; dieses Urteil wurde im Jahr 2000 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt[7].
Demnach wäre ein zeitschriften-Cover mit einer Karikatur o.k., ich frage mich, wäre ein iPhone-App-Icon wohl auch so ein medienprodukt?
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  #7 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 11:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Promi-Karikatur als Icon

Zitat:
Demnach wäre ein zeitschriften-Cover mit einer Karikatur o.k., ich frage mich, wäre ein iPhone-App-Icon wohl auch so ein medienprodukt?
Ich würde eher sagen nein, denn der Sinn dieser "Ausnahme" ist ja ein ganz anderer:
Die Medien berichten über die Promis, bringen Bilder, Berichte ... Und die Werbung des Mediums beruht ja gerade darauf, dass die Inhalte dargestellt werden ...
Eine iPhone-App wird wohl eher nicht diesen Anforderungen genügen ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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