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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 14:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 4
Standard Bilder auf privater Homepage verwenden!


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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Gehen wir von einer privaten Homepage aus, die sich mit News rund um Medien befasst z.B. über etwas berichten würde, dürfte man da "einfach" ein Bild zum jeweiligen Film, Gerät, usw aus z.B. der Google-Suche verwenden um die Nachricht zu illustrieren? Wenn nicht, mit welchen Folgen wären zu rechnen, bzw. wie hoch wäre die Wahrrscheinlichkeit, dass man belangt würde?

Angenommen der Webseitenbetreiber hätte 1-2 Werbebanner zur Kostenminimierung auf der Homepage würde die Seite trotzdem noch als privat gelten?

Nehmen wir weiter an, dass der Webseitenbetreiber ein urheberrechtlich geschütztes Bild aus Unwissenheit online gestellt hat und es nach der Feststellung, dass es nicht rechtmäßig ist nach einigen Stunden wieder offline genommen, der Urheber hätte dies aber bemerkt, müsste der Webseitenbetreiber dann mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Geändert von Frosty666 (11.03.2010 um 17:17 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 19:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Bilder auf privater Homepage verwenden!

Zitat:
Gehen wir von einer privaten Homepage aus, die sich mit News rund um Medien befasst z.B. über etwas berichten würde, dürfte man da "einfach" ein Bild zum jeweiligen Film, Gerät, usw aus z.B. der Google-Suche verwenden um die Nachricht zu illustrieren?
Nicht wenn man nicht die Genehmigung des Urhebers hat.
Zitat:
Wenn nicht, mit welchen Folgen wären zu rechnen, bzw. wie hoch wäre die Wahrscheinlichkeit, dass man belangt würde?
Die Folgen wäre alles das, was das Urheberrecht zulässt (strafrechtlichund zivilrechtlich). Das kann schon mal in Tausende € gehen und mit Vorstrafew enden ...
Zitat:
Angenommen der Webseitenbetreiber hätte 1-2 Werbebanner zur Kostenminimierung auf der Homepage würde die Seite trotzdem noch als privat gelten?
Das ist im Einzelfall zu sehen. Sollte man von den entsprechenden Stellen (Gewerbeamt, Finanzamt) prüfen lassen.
Zitat:
Nehmen wir weiter an, dass der Webseitenbetreiber ein urheberrechtlich geschütztes Bild aus Unwissenheit online gestellt hat und es nach der Feststellung, dass es nicht rechtmäßig ist nach einigen Stunden wieder offline genommen, der Urheber hätte dies aber bemerkt, müsste der Webseitenbetreiber dann mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?
Das gleich was ich oben geschrieben habe. Und ob man das runtergenommen hat oder nicht spielt dabei prinmär keine Rolle, da der Rechtsverstoß ja bereits erfolgte.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 19:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Bilder auf privater Homepage verwenden!

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Und ob man das runtergenommen hat oder nicht spielt dabei prinmär keine Rolle, da der Rechtsverstoß ja bereits erfolgte.
Danke für die schnelle Antwort.

Und wie würde der betroffene Urheber das nachweisen wollen?

Wo würde denn der Unterschied liegen, wenn man den verstoß als Privatmann oder geschäftlich gemacht hätte?

Und dürfte man ein bild der fremden quelle herunterladen selber uploaden in den news zeigen, wenn man auf die quelle verlinkt?

Geändert von Frosty666 (11.03.2010 um 19:41 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 21:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Bilder auf privater Homepage verwenden!

Zitat:
Und wie würde der betroffene Urheber das nachweisen wollen?
Indem es rechtlich verwertbar dokumentiert wurde (z.B. durch einen Anwalt )
Zitat:
Wo würde denn der Unterschied liegen, wenn man den verstoß als Privatmann oder geschäftlich gemacht hätte?
Prinzipiell gibt es keinen Unterschied. Vielleicht aber in der Höhe der Schadensersatzforderungen
Zitat:
Und dürfte man ein bild der fremden quelle herunterladen selber uploaden in den news zeigen, wenn man auf die quelle verlinkt?
Macht keinen Unterschied.
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