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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Es geht um die Vermarktung eines neuen Onlineshops, der für jeden User nutzen bringt. Die Kampagne ist zeitlich befristet 40 Tage Kunden bekommen Entgeld für gekaufte Waren von geworbenen Kunden Wirbt der Geworbene neue User bekommt der erste auch Entgeld von Warenkäufe von diesem bis zur dritten Ebene. Wichtig: Die Werber müssen die Geworbenen nicht zum Kauf eines Produktes auffordern, denn der Werber bekommt über eine Laufzeit von 3 Jahren sein Entgeld für Warenkäufe des Geworbenen. Er soll letztlich nur dem User die Vorteile des Systems nahe bringen und ggfs. erklären wie es funktioniert. Unser Shop ist so gut dass min. 80% aller Geworbenen in der Laufzeit von 3 Jahren etwas kaufen werden. Unser System ist fast immer günstiger als alles andere im Internet. Damit entstehen dem Geworbenen auch dann Vorteile, wenn er selbst als letzter der Pyramide keine anderen User mehr anwerben kann. Für das Anwerben muss kein Geld bezahlt und keine Ware gekauft werden. Das System dient nicht zum verkaufen von Waren, sondern nur zum bekannt machen eines neuartigen Systems. Der Verkauf selbst ist für uns zweitrangig. Die Werber und Geworbenen müssen sich registrieren, damit wir Ihnen die Regeln des Systems nachweislich erklären können - insbesondere dass diese nicht zum Kauf von Waren auffordern sollen. |
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| Also ich rate dringend das System von einem Anwalt prüfen zu lassen, viele solcher Systeme - insbesondere Pyramiden- und Schneballsysteme - sind verboten! Für mich hört sich das hier nach einer Variante des Multi-Level-Marketings an, was im Einzelfall auch zu den verbotenen Systemen gehören kann, wobei es hier auf die Ausgestaltung ankommt. Hier wird m.E. mit einem möglichen Verdienst oder Vorteil für A geworben, wenn B (der Shopbetreiber) einem Dritten (C) etwas verkauft wird. A wird dadurch animiert sein dem C zu einem kauf zu überreden oder ihn anzuwerben, denn er will was verdienen oder einen anderen Vorteil erlangen. Die Frage ist dann auch, ob C das Produkt ohne zu tun von A gekauft hätte.
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| Es steht fest, das das System selbst - für das geworben wird einen eigenen Nutzen für die User hat. Es lebt nicht von der Werbung selbst, sondern würde auch sonst bekannt werden nur eben viel langsamer. |
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| Ich sehe das ein wenig anders, aber wie gesagt, das komplette Konzept sollte am besten von einem Anwalt überprüft werden. Der sagt dann schon ob es zulässig ist oder nicht. Aus den hier angegebenen Informationen ergibt sich nicht wirklich ein komplettes Bild und das ist mehr oder weniger entscheidend.
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| Tags: marketing, schneeballsystem |
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| Kettenmail - Schneeballsystem | Unregistriert | Strafrecht & Internet | 2 | 04.06.2007 13:09 |
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