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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 11:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 10
Standard Haftung für Verstöße von Werbern


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Hallo
Wir wollen User für uns werben lassen.

Versenden nun User Rundmails an Freunde und Bekannte dürfte dies noch unbedenklich sein.

Versenden sie aber Rundmails an fremde, könnte dies zu einer Abmahnwelle führen.

Sind wir haftbar, wenn ein Fremder illegal für uns wirbt?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 13:52
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Haftung für Verstöße von Werbern

Zitat:
Versenden nun User Rundmails an Freunde und Bekannte dürfte dies noch unbedenklich sein.
Wollen die die Emails überhaupt haben? Haben die dem Versenden solcher Werbe-Emails ausdrücklich zugestimmt?

m.E. ist es völlig egal ob es sich um Fremde oder Freunde/Bekannte handelt, beide haben die gleichen Rechte. Nur die Hemmschwelle etwas dagegen zu tun dürfte höher liegen. Vor dem Versenden von Werbe-Mails sollte man sich daher immer die Zustimmung der Empfänger einholen.

Zitat:
Sind wir haftbar, wenn ein Fremder illegal für uns wirbt?
Erstmal dürfte es euch treffen, ja. Aber weiß man wer es tatsächlich getan hat oder lässt es sich anderweitig nachweisen, kann man dann gegen diesen vorgehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 14:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 10
Standard AW: Haftung für Verstöße von Werbern

nein haben will ich es nicht.

Er wird ausdrücklich informiert was erlaubt ist und was nicht und das lasse ich mir vorher auch noch offiziell vom Anwalt prüfen.
Aber beim Businessplan schreiben sollte man nicht gerade etwas schreiben was nachher vom Anwalt abgelehnt wird
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