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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #6 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 16:31
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Einspruch bei Einstweiliger Verfügung

Zitat:
Meiner Konkurrenz wird es gar nicht gefallen wenn ich erfolgreich bin. Also sendet diese mir eine unbegründete Einst. Verfügung.
Warum sollte sie das tun? Wer fällt schon gerne selbst in die Grube die er einem anderen Gräbt?

Zitat:
Wenn ich jetzt meine Marketingkampagne aussetzen oder einstellen muss gehen mit jeden Tag Geld verloren und da alle Welt denkt ... ich hätte etwas böses gemacht ... auch noch bestandskunden.

Daher ist es Elementar wichtig, ob ich die Kampagne sofort einstellen muss oder erst bis zur entscheidung über die einst. Verfügung.
Die Antwort steht oben, ansonsten hilft ein Blick in das Gesetz, hier die ZPO, bei der Rechtsfindung. Für genauere Fragen sollte man sich an einen Anwalt wenden. Da du dir bei deinem Geschäftskonzept nicht so ganz sicher zu sein scheinst, ob es überhaupt erlaubt ist, sollte man das Konzept ohnehin prüfen lassen. Denn nur wenn sich Zweifel an der Rechtmäßigkeit ergeben, wird jemand dagegen vorgehen und nicht weil jemand anders erfolgreicher ist.
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