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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Falls mir eine Einstweilige Verfügung zugestellt wird, kann ich dieser Widersprechen ohne die sofortige Einstellung, wenn ich eine Begründung vorweisen kann. Wie schnell muss ich auf eine Einstweilige Verfügung reagieren (Reaktionszeit) Was passiert wenn ich mich rechtsverbindlich bei einem Anwalt beraten habe und trotzdem durch Klage Abmahnung Rechtskosten entstehen oder ich sogar vor Gericht verliere - wer zahlt die Kosten. |
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| Zitat:
Durch den Widerspruch erfolgt i.d.R. automatisch eine mündliche Verhandlung. Da wird dann über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen V. Entschieden, ist sie es nicht, wird sie aufgehoben. Die Wirkung tritt sofort in Kraft. Eine hemmende Wirkung hat der Widerspruch jedoch nicht. Zitat:
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| Heißt das ich muss die Tätigkeit sofort abstellen obwohl ich Einspruch erhoben habe und muss mit der Fortführung warten bis negativ entschieden wurde?
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| Wäre meines Wissens besser, ja. Aber man sollte ohnehin einen Anwalt aufsuchen wenn einem so etwas ins Haus flattert.
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| Ich muss etwas konkreter werden. Ich plane gerade eine Firma zu gründen und schreibe eines Businessplan. Meiner Konkurrenz wird es gar nicht gefallen wenn ich erfolgreich bin. Also sendet diese mir eine unbegründete Einst. Verfügung. Wenn ich jetzt meine Marketingkampagne aussetzen oder einstellen muss gehen mit jeden Tag Geld verloren und da alle Welt denkt ... ich hätte etwas böses gemacht ... auch noch bestandskunden. Daher ist es Elementar wichtig, ob ich die Kampagne sofort einstellen muss oder erst bis zur entscheidung über die einst. Verfügung.
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| Tags: einstweilige verfu00fcgung |
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