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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige nehmen wir an Max Mustermann registriert (BEISPIEL!) ebersheim.info (Stadtteil Mainz) für sich um mit dieser privaten Webseite irgendwas nichtkomerzielles zu "unternehmen" ... Kann Max dies bedenkenlos tun? Bekannter weise kann ein Namensrecht einen "öffentlichen Anspruch" "übertrumpfen", wenn in diesem Fall der Ortschaft lediglich regionale Bedeutung zukommt. Also mustermann.de als Firma oder Familienname "schlägt" die Gemeinde Mustermann mit 132 Einwohnern hinter'm Nordseedamm. Er war einfach schneller beim registrieren und den Ort kenn "fast" keiner ^^ Nun registriert Mustermann aber Ebersheim.INFO, also kein direkter "Namensbezug". Ebersheim.DE wird von Ebersheim jedoch genutz. Darf Max sich daher z.b. die .info-Domain "schnappen" ? Ich hoffe ich konnte mein Anliegen klar machen ^^ Schon mal danke für's Feedback. Geändert von el_socke (12.03.2010 um 15:23 Uhr). |
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| Also das Recht den Stadt-/Gemeindenamen als Domain zu nutzen steht m.W. nur der Stadt/Gemeinde zu, egal ob .de, .com oder .info, letztere wohl noch mit ehesten, da das "info" als Hinweis auf Informationen über die Stadt oder Gemeinde dienen kann, der Nutzer wird daher eine offizielle Seite erwarten, gleiches gilt für .de, aber auch bei den restlichen TLDs wird es wohl nicht viel anders aussehen. Auch sollte man die Finger von den KFZ-Kürzeln lassen. Nur bei Namensgleichheit und geringer Bekanntheit gilt der "Leitsatz" der Denic, first come, first serve. Da Mustermann nun mal Mustermann und nicht Ebersheim heißt, lautet die Antwort: Nein. Würde er ebenfalls Ebersheim mit Nachnamen heißen, müsste die Gemeinde nicht bekannt sein. Für mehr Infos mal nach den Urteilen zu heidelberg.de, celle.de, tschirn.de (zum Thema der Bekanntheit), badwildbad.de suchen.
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