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| Anzeige laut §63 UrhG muss man eine ordentliche Quellenangabe bei Zitaten einsetzen: http://dejure.org/gesetze/UrhG/63.html laut Grundgesetz darf man wiederrum nicht einfach Namen von irgendeiner Person verbreiten. Widerspricht sich das nicht? Gehen wir mal von zwei Bloggern aus. Der eine "Max Mustermann" (MM) zitiert "Susanne Standardfrau" (SS) und geht auf den von ihr geschriebenen Text ein. Es handelt sich also um ein ordentliches Zitat. 1.) Muss SS nun hinnehmen, dass ihr Name auf einer dritten Seite veröffentlicht wird? Oder löst jeder Autor einer öffentlich erreichbaren Website ein öffentliches Interesse aus, so dass sein Persönlichkeitsrecht hinten angestellt wird? 2.) Und was ist wenn man jemanden zitiert, dessen wirklicher Name unbekannt ist. Wie z.B. in einem Forum, wo man nur das Pseudonym kennt. Verstößt man da nicht wiederrum gegen §63, weil diese nicht "vollständig" ist? Gruß |
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| Also ich weiß nicht wo das im Grundgesetz stehen soll - was hier ohnehin relativ egal wäre - aber du meinst wohl den Datenschutz, der findet sich im BDSG und leitet sich aus Art. 1 und 2 GG ab. Zu 1. Nein, es widerspricht sich meiner Ansicht nicht: Da S ihren Beitrag mitsamt Namen veröffentlicht hat, es also frei zugänglich ist, kann der M diese "personenbezogenen Daten" auch verwenden. S hat es ja bewusst online gestellt und muss damit rechnen das Dritte wahrnehmen das sie der Urheber des Textes ist. Zitiert ein Dritter, sollte er die Quelle angeben (sei es weil er das UrhG kennt oder aus reinem Anstand), womit S als Autorin zudem rechnen muss. Zu 2. Ich kann ja nur das angeben, was der Autor hinterlassen hat. Wurde etwas anonym verfasst, was ja möglich ist, kann ich auch nichts angeben (oder zumindest "anonymer Autor" oder ähnliches). Den Autor wird es daher auch nicht stören, denn er will ja schließlich anonym bleiben. Gibt er ein Pseudonym an, so ist dieses m.E. anzugeben, da der Autor unter diesem auftreten will. Die Fundstelle (URL, Artikel, Buch etc.) sowie weitere Angaben hierzu sollte man aber weiterhin nennen.
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| Ja ich meinte die Ableitung aus dem GG. Vielleicht noch eine 3. Frage, die mir gerade kam: Was ist, wenn der Urheber seinen Text zwischenzeitlich entfernt hat. Kann er dann auch um Löschung von evtl. Zitaten bitten? |
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| Kommt m.E. drauf an weshalb.
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| Tags: anonyme werke, datenschutz, quellenangabe, urheberrecht, zitat |
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