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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #6 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 17:09
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Klage wegen Urheberrechtsverkletzungen via Tauschböre - was tun?

Zitat:
Sie bieten an es für 650€ zu belassen, wenn er zudem unterlässt in Zukunft was downzuloaden. Lohnt es sich dennoch, den Anwalt zu informieren. Wenn ja, was bringt das? Immerhin muss man den Anwalt ja dann auch bezahlen? Summa Summarum wäre es dann doch fast genauso viel, oder?

Was meint ihr dazu, was soll ich meinem Bekannten weiter raten?
Er kann die Unterlassungserklärung unterschreiben und den Betrag zahlen, sicher, aber auch jene Unterlassungserklärung sollte sich vorher ein Anwalt anschauen. Es kann vorkommen das die nicht immer korrekt sind, d.h. teilweise zu allgemein und unbestimmt. Bevor man so etwas unterschreibt, sollte man sich beraten lassen. Das Geld sollte es einem Wert sein. Nicht jeder versteht vielleicht auf anhieb wirklich was man da unterschreibt und was man daher in Zukunft nicht mehr tun darf. Um künftigen Problemen - und teuren Strafen - aus dem Weg zu gehen, sollte man ein wenig Geld in die Hand nehmen. Klingt unschön, ist aber langfristig vielleicht doch gut investiert. Gerade eine Urheberrechtsverletzung ist im Internet schnell passiert, das muss dann auch nicht in einer Tauschbörse sein und wenn die Unterlassungserklärung unglücklich formuliert ist für deinen Bekannten, fließen schnell Tränen.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 17:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard AW: Klage wegen Urheberrechtsverkletzungen via Tauschböre - was tun?

Eigentlich es es ganz einfach. Oft werden die Unterlassungserklärungen zu unbestimmt (wie mein Vorredner sagte) formuliert. Zudem dann wieder die Vertragsstrafe, die man sofort anerkennt usw.

Man kann die Unterlassungserklärung von einem Anwalt günstig schreiben lassen. Dieser forumliert die gerne mit Phrasen wie "ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht und ohne Präjudiz". Außerdem benennt er dort nur den Titel, den man heruntergeladen hat.

Ein Anwalt wird dafür nicht viel verlangen, ich vermute 50-70 EUR.
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