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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 11:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 2
Standard Klage wegen Urheberrechtsverkletzungen via Tauschböre - was tun?


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Klage wegen Urheberrechtsverkletzungen via Tauschböre - was tun?

Ein Bekannter soll einen File per eMule downgeloaded haben, eine Kanzlei will nun Knete haben. Was kann er dagegen tun und lohnt sich das überhaupt, auch weil die Anwaltkosten ja höher sind wie der geforderte Betrag?

Ich habe gehört, dass ein Anwalt ein Schreiben erstellen könnte, indem man versichert dies zu unterlassen. Hilft sowas und wenn ja, wieviel kostet das und wie bekommt man das ohne zusätzliche Rechtsschutzversicherung hin?

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 14:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Klage wegen Urheberrechtsverkletzungen via Tauschböre - was tun?

Man macht einen Termin mit einem Anwalt (und lässt sich dabei gleich sagen was es kostet), lässt die Abmahnung prüfen und kommt dabei meistens trotz der eigenen Anwaltkosten billiger weg als wenn man zahlt. Denn die Abmahner setzen gerade darauf, dass man lieber zahlt und deswegen gibt es so viele ungerechtfertigten Abmahnungen ...
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 17:46
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Klage wegen Urheberrechtsverkletzungen via Tauschböre - was tun?

Zitat:
Ein Bekannter soll einen File per eMule downgeloaded haben, eine Kanzlei will nun Knete haben. Was kann er dagegen tun und lohnt sich das überhaupt, auch weil die Anwaltkosten ja höher sind wie der geforderte Betrag?
Wie aaky schon sagte, die Abmahnung auf jeden Fall prüfen lassen. Aber als kleiner Tipp, wer heute noch mit Programmen wie Emule Dateien herunterlädt, ist eigentlich selbst schuld. So langsam sollte es jeder wissen die der Hase läuft.

Meist hilft der Anwalt auch beim Verhandeln, denn meist stellt die Gegenseite hohe Forderungen.

Zitat:
Ich habe gehört, dass ein Anwalt ein Schreiben erstellen könnte, indem man versichert dies zu unterlassen. Hilft sowas und wenn ja, wieviel kostet das und wie bekommt man das ohne zusätzliche Rechtsschutzversicherung hin?
Das nennt sich Unterlassungserklärung, mit der sichert man zu, das man nie wieder so etwas böses tun wird, tut man es dann doch, wird es meist recht teuer.
Die Unterlassungserklärung ist meist das Ergebnis eines solchen "Verfahrens", plus eine gewisse Zahlung an den Rechteinhaber sowie Anwaltskosten, die hat man meist ohnehin.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 18:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Klage wegen Urheberrechtsverkletzungen via Tauschböre - was tun?

Sie bieten an es für 650€ zu belassen, wenn er zudem unterlässt in Zukunft was downzuloaden. Lohnt es sich dennoch, den Anwalt zu informieren. Wenn ja, was bringt das? Immerhin muss man den Anwalt ja dann auch bezahlen? Summa Summarum wäre es dann doch fast genauso viel, oder?

Was meint ihr dazu, was soll ich meinem Bekannten weiter raten?
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  #5 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 19:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Klage wegen Urheberrechtsverkletzungen via Tauschböre - was tun?

Zitat:
Lohnt es sich dennoch, den Anwalt zu informieren. Wenn ja, was bringt das? Immerhin muss man den Anwalt ja dann auch bezahlen? Summa Summarum wäre es dann doch fast genauso viel, oder?
Wo ist dann das Problem? Ist doch egal, wem man das Geld in den Hals steckt. Dem gegenerischen Anwalt mit dem ewigen Gefühl, ihm Geld geschenkt zu haben oder dem eigenen Anwalt mit der Variante das man nicht mehr machen konnte oder dem glücklichen Fall, dass der vielleicht doch noch was rausschlägt oder man ganz ungeschoren davon kommt, weil die Abmahnung unberechtigt war ...
Zitat:
Aber als kleiner Tipp, wer heute noch mit Programmen wie Emule Dateien herunterlädt, ist eigentlich selbst schuld. So langsam sollte es jeder wissen die der Hase läuft.
Man glaubt gar nicht, wieviele noch glauben, es kann ja nichts passieren, man ist im Internet ja immer anonym ...
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