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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 16:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 1
Standard Komische Sache, post von Anwalt


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Hallo alle zusammen,

Also heute bin ich wirklich mal geschockt.
Folgender Sachverhalt.

Ich hatte von meinem alten Drucker noch eine neue Tonerkartusche über.
Stelle diese also bei ebay rein.
Schreibt mir ein Druckerzubehörladen, er wolle diesen Toner kaufen, aller dings für 40 Euro incl. Versand ausserhalb von ebay.

Da es eh ohne Gebot auslief, sagte ich zu.
Dieser sendete mir die 40 Euro auf mein Konto.
Ich war zugegeben mit dem Versand etwas spät dran ( 1 Woche Verzug ).
Dann schrieb mir der Druckerhändler das sein Toner noch nicht da sei ( kann ich verstehen ).
Also versendete ich diesen, ( wie auch in der Auktion geschrieben ) als Päckchen.
( Die Auktion versteht sich doch hier als Grundlage, so schriebt es auch der Anwalt )

Ich dachte nun es sei alles ok ( das war Anfang Dez. 09 ).
Bekomme ich HEUTE 03.2010 Post vom Anwalt ich solle nun 40 euro plus 50 euro Anwaltsauslagen zahlen, da der Toner nie angekommen sei.

Also so was ist wirklich frech.
Vor allem steht im Schreiben ( Trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen )

Also, ich habe eine einzige Mail von dem Druckerladen bekommen, sonst nichts.
Woher sollte ich also wissen das der Toner nicht angekommen ist? Kann ich hellsehen?

Was soll ich nun machen, so ganz seh ich das alles nicht ein.

Habt ihr so was auch schon mal gehabt?

Danke und Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2010, 18:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Komische Sache, post von Anwalt

Zitat:
Habt ihr so was auch schon mal gehabt?
Nein, da ich normalerweise alles so verschicke, dass ich den Versand auch nachweisen kann.
Was die "mehrmalige Aufforderung" angeht, mit den fehlenden Mahnungen kommt man vielleicht aus den Anwaltskosten raus, aber die Ware muss man trotzdem liefern.
Zitat:
Also so was ist wirklich frech.
Um es mal so zu formulieren: Gelegenheit macht Diebe. Wenn der Empfänger merkt, dass es ein Päckchen ist, kann er ja mal versuchen zu behaupten, dass nichts angekommen ist. Denn der Absender muss den Empfang nachweisen ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 18:02
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Komische Sache, post von Anwalt

Wie wurde denn der Versand vereinbart? Kann durchaus einen Unterschied machen, Stichwort Gefahrenübergang:

http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Bei eBay greift der m.W. nicht (kein Verlangen des Käufers, sondern Angebot des Verkäufers), es gilt die sog. Schickschuld, es haftet der Verkäufer. In manchen Fällen haftet auch der Transporteur.

Ausführlicher:

jurakopf.de/diskussion-gefahrubergang-nach-%C2%A7447-bgb/#more-147
__________________
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[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
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  #4 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 18:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard AW: Komische Sache, post von Anwalt

Wenn du Österreicher bist, ist der Käufer glaube ich verantwortlich. Bist du Deutscher, ist der Verkäufer glaube ich verantwortlich.

Ich würde Versuchen, sich den Versand von einem Postbediensteten bestätigen zu lassen. Klar, den Inhalt kann man nicht nachweisen, deine Glaubwürdigkeit allerdings erhöhen.

Wurde der Versand versichert oder unversichert ausgemacht?
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