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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Wenn dein Vater den Webspace bestellt, sprich auch Vertragspartner ist, bleibt es anschließend ihm alleine überlassen, von wem er den Webspace nutzen lässt. Nur hast du dann eben auch keine Kosten - dein Vater hat diese (egal ob du ihm das zahlst oder nicht) - somit darfst du auch keine Werbung einblenden lassen. |
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| Also wo ihr das her habt das ein Minderjähriger kein Gewerbe betreiben kann, ist mir schleierhaft, wozu gäbe es denn im BGB entsprechende Ausnahmen von der beschränkten Geschäftsfähigkeit? Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/112.html Natürlich gibt es da ein paar Hürden - Erlaubnis der Eltern, Vormundschaftsgericht - für den Minderjährigen, aber Beispiele gibt es genug für minderjährige mit einem Gewerbe. Mehr Infos geben auch die Handelskammern. Nur: Webseiten mit Flash-Games und anderen Dingen sind nicht immer einfach zu betreiben, es gibt vieles zu beachten, neben dem obligatorischen Impressum, auch Urheberrechte sowie deren Nutzungsrechte '(man kann nicht einfach mal so ein Flash-Game anbieten) und gegebenenfalls auch den Datenschutz, wenn personenbezogene Daten erhoben werden (was bei Spielen der Fall sein könnte). Man sollte sich vorher genau informieren bevor man so etwas startet.
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| Hallo,danke für eure ganzen Antworten Also die Seite mit den Flash Games die mache ich nicht selber sondern die kaufe ich mir und da sind dann schon 50 Spiele dabei Wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelden möchte,wo muss ich das tun? |
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| Zitat:
@Byte: Ein Gewerbe anmelden kannst du erstmal auf Grund deiner beschränkten Geschäftsfähigkeit nicht. Allerdings gibt es Ausnahmen, z.b. dass du dich vom Familiengericht "als volljährig einstufen" lässt. So habe ich es in Erinnerung. Dafür haftest du natürlich dann auch wie ein Erwachsener. Oder, obwohl ich nicht weiß, ob das noch geht, sich mit Einverständnis der Eltern (ab 16 Jahren) anmelden. Sowas ist aber schwierig und aufwendig und würde dir raten, bis zu deiner Volljährigkeit abzuwarten. Geändert von Craphix (15.03.2010 um 18:23 Uhr). |
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| Zitat:
Wenn du also nicht die ausdrückliche Genehmigung der Urheber nachweisen kannst: Finger weg! Und such dir jemanden aus deiner Umgebung der wenigstens grundlegende rechtliche Kenntnisse hat - dieses Forum kann und wird dir das nicht ersetzen. Und im Endeffekt kannst du dich auf das hier Gesagte nicht berufen ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: homepage, minderjaehrig, site, werbung |
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