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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Mal angenommen ein webmaster hat aus Unwissenheit ein urheberrechtlich Geschütztes Bild aus etwa einem Film auf seiner Internetseite veröffentlicht und somit gegen das Urheberrecht verstoßen. Nach kurzer Zeit bemerkt er dies und nimmt das Material sofort von der Seite, weil er bemerkt hat, dass es nicht rechtens war. Wie sollte er weiter vorgehen um eine etwaige Anklage oder Abmahnung zu vermeiden? Selbstanzeige oder Kontakt mit jemanden aufnehmen? |
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| Wenn das Bild entfernt ist, ist ja erstmal der Rechtsverstoß beseitigt. Mehr kann man zunächst eh nicht machen. Das Vorgehen wegen bisherigem Verstoß kann man nicht vermeiden, wenn der Urheber bereits Maßnahmen eingeleitet hat. Eine "Selbstanzeige" wäre allerdings unsinnig, da die bestenfalls gegenüber dem Urheber irgendwelche Auswirkungen haben würde ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
Wenn man einen Rechtsverstoß begangen hat, hat der Berechtigte die Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Wenn nicht (mehr), dann nicht (mehr). Urheberrecht ist einzig und allein für den Urheber interessant, und eine "Schuld" interessiert da gar nicht, es geht allein darum, dass Recht verletzt wurde. Und wenn der Urheber es nicht bemerkt hat oder kein Interesse an einer Verfolgung hat, dann hat auch kein Anderer ein Recht dagegen vorzugehen ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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