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  #1 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 15:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard Abmahnen ohne Anwalt - Gebühren


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Man nehme an, Person A will Person B auf Grund einer nachweisbaren und groben Urheberrechtsverletzung außeranwaltlich abmahnen. Person A ist in der Lage, selbst eine rechtlich gültige Abmahnung zu schreiben.

Welche Gebühren kann und darf Person A von Person B nun konkret fordern? Schließlich musste Person A einige Stunden aufbringen, um Beweise zu sammeln und Person B zu ermitteln, zudem möchte Person A auch einen Schadensersatz.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 18:26
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Abmahnen ohne Anwalt - Gebühren

Also den Schadensersatz kann man hier wohl nach der sog. Lizenzanalogie berechnen (MFM-Tabelle), für Photos gibt es m.W. auch Tabellen die bei der Berechnung helfen, geht irgendwo zwischen 50 und 70€ los und bemisst sich daran wie lange das Bild abrufbar war (Woche, Monat ...), auf diesen kann man noch Zuschläge verlangen wenn es gewerblich genutzt wurde, sowie noch mal ein Zuschlag wenn die Quelle/Urheber nicht angegeben wurde.

Was die Kosten für die Gebühren angeht, dürfte es sich an den eigenen Aufwandskosten bemessen. Was man da veranschlagen kann, weiß ich leider nicht, aber §97a UrhG sollte beachtet werden (Obergrenze von 100€ bei einfach gelagerten Fällen, außerhalb des geschäftlichen Verkehrs)
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 18:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard AW: Abmahnen ohne Anwalt - Gebühren

Diese Obergrenze gilt aber glaube ich nur für Urheberrechtsverstöße, wobei damit die Rechtsanwaltsgebühren gemeint sind.

Ich sehe die Sache nunmehr so: Jeder kann einen Schadensersatz verlangen. Schließlich ist ein Aufwand (Zeit) und somit ein Schaden enstanden. Das heißt jeder kann und darf Schadensersatz verlangen.

Ob ein Gericht diesen allerdings anerkennen wird, ist eine andere Frage. Sofern der Schadensersatz angemessen ist, wird er wahrscheinlich auch anerkannt werden, würde man diesen gerichtlich eintreiben. Wenn man allerdings als Nicht-Anwalt gleich mal 300 EUR nur für die Abmahnung verlangt, wird einem dies wahrscheinlich nicht (und das aus gutem Grunde) zugesprochen werden. EUR 50,00 wären da schon mehr gerechtfertigt.

Dies wäre meine rechtliche Sicht.
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