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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige angenommen der Betreiber eines Online-Shops startet eine Werbeaktion für ein neues Produkt unter dem Anreiz, dass (wenn beispielsweise 200 Stück verkauft wurden), ein kleiner Gewinn unter sämtlichen Käufern dieses Produktes ausgelost wird. Handelt es sich hierbei um unlauteren Wettbewerb gem. UWG § 3 Nr. 6 ? Zitat:
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| Ich würde sagen ja. Aber man kann ja auch eine alternative Teilnahme anbieten
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für die schnelle & gute Antwort! Würde es sich noch um einen unlauteren Wettbewerb handeln, wenn der Online-Shop-Betreiber das Gewinnspiel für jedermann "ermöglicht", den kleinen Gewinn jedoch nur im Falle ausschüttet dass die 200 Stück verkauft wurden? Geändert von Antella (14.03.2010 um 21:17 Uhr). |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| okay! danke nochmal für deine Antwort. der online-shop-besitzter könnte also unter sämtlichen kunden einen vorher festgelegten prozentsatz des umsatzes am ende der verkaufsaktion verlosen (z.B. festgelegtes Ende der Aktion am 31.12.2013), dies wäre damit kein unlauterer wettbewerb mehr, da das gewinnspiel an keine bedingung geknüpft wäre und somit unproblematisch. ich hoffe ich sehe das richtig so... :-) Geändert von Antella (15.03.2010 um 10:01 Uhr). |
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