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| Anzeige Wenn jemand mit Wohnsitz in der Schweiz ein kleines öffentlich zugängliches Forum rein zum persönlichen Austausch auf einer de-Domain betreibt, gilt für ihn dann die deutsche Impressumspflicht? |
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| Wenn er sich damit an Deutsche wendet (wovon ich mal ausgehe) würde ich sagen ja.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke, aaky. Gilt dies auch wenn es sich nicht explizit an Deutsche wendet? Jeder Text, der ins Internet in deutscher Sprache gestellt wird, spricht automatisch Deutsche an, das kann man nicht mal verhindern. |
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| Nun gut, jeder deutsche Text wird zwar von Deutschen verstanden,dass heißt aber nicht automatisch, dass er sich auch an Deutsche wendet. Bei einer .de Domain ist aber davon auszugehen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Aber nun frage ich mich eins: Die Person ist in der Schweiz. Wie will dann ein Deutscher gegen den vorgehen? Weil in der Schweiz hätte er gegen kein Gesetz verstoßen. |
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