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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #6 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 12:59
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Besucher-Tracking auf deutschen Webseiten - Google Analytics

Also die Meinungen gehen bei Analytics auseinander, auf der einen Seite ist es natürlich ein nettes Admin-Tool, auf der anderen eine Frage des Datenschutzes. Meine Sicht ist, dass es hier nicht alleine um die IP-Adressen geht, die nutzt dem Verwender recht wenig, ob es ein personenbezogenes Datum ist oder nicht, kann man auch mal beiseite stellen. Aber Google erhebt ja noch deutlich mehr Daten, wie den etwaigen Herkunftsort, wie sich der Nutzer auf der Webseite bewegt und was weiß ich was es mittlerweile noch alles gibt (hab das Ding mal vor eine weile genutzt, aber bin nicht mehr wirklich aktuell was es nun alles anbietet). Ferner kann Google diese Daten mit anderen verknüpfen (was m.E. viel mehr als die IP alleine beachtet werden sollte, wer einen Google-Account hat, ist auch so identifizierbar).

Geht es nach dem Datenschutz, müsste der Nutzer vorher seine Einwilligung in die Datenerhebung/-nutzung geben, da es keine gesetzliche Erlaubnis gibt. Lehnt er ab, muss ihm die Nutzung dennoch möglich sein. Das wäre m.E. der Idealfall. Zuvor müsste der Nutzer ausführlich über die Datenerhebung (-verwendung, etc.) informiert werden, so dass er die Reichweite seiner Einwilligung abschätzen kann.

Das alles ist m.E. schwierig zu realisieren und würde wohl die meisten Webmaster in den Wahnsinn treiben. Zu empfehlen ist aber als Minimum eine Datenschutzerklärung, im Netz gibt es auch Muster für Analytics. Frage ist ob man den Datenschutz überhaupt gewährleisten kann, denn die Gewalt über die Daten hat im Grunde Google.... wo man vielleicht schon bei einer Auftragsdatenverarbeitung wäre... und dann würde es richtig kompliziert für den Webmaster wenn er § 11 BDSG erfüllen soll (schriftlicher Vertrag, Prüfung der Datenverarbeitung etc.). Auch könnte der Webmaster nach §7 für möglichen rechtswidrigen Umgang durch Google haften.

Ein weiteres Problem sind die Rechte der Betroffenen - Auskunft, Löschung, Sperrung, Berichtigung - die aber mit den Nutzungsbedingungen von Google in keinster Weise harmonieren, besonders was die Löschung angeht.

Weiteres Problem, die Datenübermittlung ins Ausland. Da Google in den USA sitzt, werden Daten außerhalb der EG-Datenschutzrichtlinie übermittelt, da der Verwender kaum eine gesetzliche Rechtfertigung dafür finden dürfte, bräuchte es auch wieder eine ausdrückliche Zustimmung des Nutzers der Webseite in Form eines opt-in.

Im Grunde macht Analytics mehr Probleme als Nutzen, zumindest wenn man es aus der Sicht des Datenschutzes betrachtet.
__________________
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[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 05.06.2010, 11:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 22
Standard AW: Besucher-Tracking auf deutschen Webseiten - Google Analytics

Zitat:
Im Grunde macht Analytics mehr Probleme als Nutzen, zumindest wenn man es aus der Sicht des Datenschutzes betrachtet.
Es gibt andere Tracking-Scripte, deren Vorteil ist, dass die Daten nicht an Dritte/ins Ausland weiter gegeben werden.

Zitat:
Geht es nach dem Datenschutz, müsste der Nutzer vorher seine Einwilligung in die Datenerhebung/-nutzung geben, da es keine gesetzliche Erlaubnis gibt.
Das gilt leider auch für die anderen Tracking-Systeme, obwohl die Daten nicht weiter gegeben werden. Auch wenn es da Möglichkeiten zum Anonymisieren gibt (z.B. das Löschen des letzten IP-oktetts), bleibt eine Zuordnung weiter möglich. Wie sollte ein Benutzer zwechs Tracking sonst wieder erkannt werden?

Zitat:
- Auskunft, Löschung, Sperrung, Berichtigung -
Reicht eine Erklärung wie hier (http://www.keyboardsurfer.de/datenschutz)?

Geändert von maze (08.06.2010 um 22:00 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 07.06.2010, 10:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Besucher-Tracking auf deutschen Webseiten - Google Analytics

Zitat:
Reicht eine Erklärung wie hier (http://www.keyboardsurfer.de/datenschutz)?
Kommt immer auf den Einzelfall an. Kann man meistens erst im Streitfall sagen. Oder man lässt es von einem Fachmann (Anwalt) prüfen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #9 (permalink)  
Alt 08.06.2010, 22:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 22
Standard AW: Besucher-Tracking auf deutschen Webseiten - Google Analytics

Ich glaube, die Antwort reicht mir erstmal. Es gibt eben immer ein Restrisiko...

Spannend finde ich gerade die Diskussion um den "gefällt mir"-Button von Facebook. Eine ziemliche Kollision mit dem dt. Datenschutz, wie mir scheint!
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