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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Ich bin Mitglied in einem Forum für Webdesign und -Entwicklung in dem sich Webseitenbetreiber gegenseitig helfen und unterstützen. Vor kurzem kam eine Diskussion über den Tracking-Dienst "Google Analytics" und dessen Vereinbarkeit mit dem Datenschutz in Deutschland auf. Auch nach intensiver Recherche war es mir leider nicht möglich eine verlässliche Antwort darauf zu finden, ob Tracking-Dienste im allgemeinen nach deutschem Datenschutz erlaubt sind, oder ob der Besucher der Nutzung solcher Dienste explizit zustimmen muss. In der Wikipedia steht zum Thema "Google Analytics", dass der Dienst in Deutschland gar nicht verwendet werden dürfte. Ein Berater zum Thema Datenschutz schreibt in seinem Blog, dass der Dienst zwar nicht illegal sei, eine Verwendung allerdings auch auf keinen Fall zu empfehlen ist. Hier im Forum habe ich einen Beitrag gefunden, der "Google Analytics" als harmlos einstuft. Hier mal die Links dazu:
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal nachfragen! ;-) |
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| Soweit ich weiß, ist den Datenschützern nicht klar, ob IP-Adressen personenbezogene Daten dastellen. Somit weiß man auch nicht, ob man das verwenden kann / darf. Im Allegmeinen ist aber zu sagen, dass der Benutzer darüber auf jeden Fall informiert werden soll. |
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| Zitat:
Die Verwendung und rechtlichen Voraussetzung sind in DE nicht klar, die Gesetzgebung hinkt hier den Anforderungen hinterher und die Datenschützer haben ein Feld gefunden, auf dem sie sich (in der einen oder anderen Richtung) profilieren können.Das Hauptproblem hierbei ist, dass der Gesetzgeber sich nicht über den deutschen "Datenschutzwahn" stellen möchte. In der Angst, Wähler zu verlieren ... Rechtssicherheit wird es hier erst geben, wenn ein Grundsatzurteil gefällt wird, dass ist bisher nicht der Fall. Also wer sich traut, das zu bewirken - viel Glück. Bis dahin wird wohl jeder Verwender mit dem Risiko leben, dass es rechtswidrig sein könnte und man irgendwelche Probleme bekommen kann.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für die Antworten. Die Benutzung solcher Dienste erfolgt also auf eigene Gefahr, okay. Aber in wieweit muss man nach bisherigen Bestimmungen die Besucher auf derartige Dienste hinweisen? Reicht ein Hinweis auf einer Seite aus, oder muss der Besucher den Hinweis explizit bestätigen. Gibt es da irgendwelche Vorgaben oder Anhaltspunkte? Oder liegt das im Ermessen des Webseitenbetreibers?
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal nachfragen! ;-) |
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| Zitat:
Alles andere ist wieder das Risiko des Betreibers.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: analyse, besucher, datenschutz, google analytics, tracking, webseiten |
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