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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige gleich zu meinem Einstieg in dieses Forum eine verzwickte Frage: A und B betreiben die Firma A & B GbR. neben ihrer eigentlichen Tätigkeit beschließen sie, ein Buch zu veröffentlichen. A ist Autor und B tritt als Verleger auf. Beide sind sich einig, dass das Buch auf Kosten der A & B GbR gedruckt und vermarktet wird. Dafür fließen die Verkaufserlöse in die A & B GbR. Nach einigen Jahren scheidet A aus der A & B GbR aus. B behält die Restauflage und verkauft sie weiterhin unter seinen eigenen Namen, sodass A keinen Nutzen mehr davon hat. Frage: Wem gehört nun das Verwertungsrecht ? Eigentlich gehörte es der nicht mehr existenten A & B GbR oder doch B ? Handelt es sich um ein einfaches Verwertungsrecht ? Es gibt natürlich keinerlei schriftliche Vereinbarungen. Könnte A, um sein Werk zu Werbezwecke für seine neue Firma selbst nutzen zu können, das komplette Buch frei lesbar ins Internet stellen ? Joe |
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Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das Urheberrecht bezieht sich immer auf den Urheber. In USA kann man seine Urheberrechte verkaufen, hierzulande meines Wissens nicht. Die Vermarktung durch die A&B GBR ist Rechtens, wenn entsprechende Vermarktungs - bzw. Nutzungsverträge vereinbart sind. Scheidet der Urheber aus, so kann er sein Werk weiter nutzen. |
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