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  #1 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 23:00
Joe Joe ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2010
Beiträge: 4
Standard Urheberrecht, Verwertungsrechte


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Hallo Leute,

gleich zu meinem Einstieg in dieses Forum eine verzwickte Frage:
A und B betreiben die Firma A & B GbR. neben ihrer eigentlichen Tätigkeit beschließen sie, ein Buch zu veröffentlichen. A ist Autor und B tritt als Verleger auf. Beide sind sich einig, dass das Buch auf Kosten der A & B GbR gedruckt und vermarktet wird. Dafür fließen die Verkaufserlöse in die A & B GbR. Nach einigen Jahren scheidet A aus der A & B GbR aus. B behält die Restauflage und verkauft sie weiterhin unter seinen eigenen Namen, sodass A keinen Nutzen mehr davon hat.
Frage: Wem gehört nun das Verwertungsrecht ? Eigentlich gehörte es der nicht mehr existenten A & B GbR oder doch B ? Handelt es sich um ein einfaches Verwertungsrecht ? Es gibt natürlich keinerlei schriftliche Vereinbarungen. Könnte A, um sein Werk zu Werbezwecke für seine neue Firma selbst nutzen zu können, das komplette Buch frei lesbar ins Internet stellen ?

Joe
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  #2 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 10:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Urheberrecht, Verwertungsrechte

Zitat:
Wem gehört nun das Verwertungsrecht ? Eigentlich gehörte es der nicht mehr existenten A & B GbR oder doch B ?
Wenn die GbR nicht mehr existiert, hat sie auch keine Verwertungsrechte mehr. Die liegen somit ausschließlich wieder beim Urheber - das dürfte dann A sein.
Zitat:
Könnte A, um sein Werk zu Werbezwecke für seine neue Firma selbst nutzen zu können, das komplette Buch frei lesbar ins Internet stellen ?
A kann als Urheber (fast) alles tun und lassen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 20:35
Joe Joe ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Urheberrecht, Verwertungsrechte

Danke für die Antwort,

gilt das auch, wenn die A & B GbR noch in der Abwicklung steckt ?

Joe
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  #4 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 21:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Urheberrecht, Verwertungsrechte

Zitat:
gilt das auch, wenn die A & B GbR noch in der Abwicklung steckt ?
Kommt darauf an, ob sie bereits aufgelöst wurde oder nicht. Meines Wissens darf dann aber keiner mehr im Namen der GbR auftreten, somit wäre auch ein handeln der GbR nicht mehr möglich.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 14:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Urheberrecht, Verwertungsrechte

Das Urheberrecht bezieht sich immer auf den Urheber.
In USA kann man seine Urheberrechte verkaufen, hierzulande meines Wissens nicht.
Die Vermarktung durch die A&B GBR ist Rechtens, wenn entsprechende Vermarktungs - bzw. Nutzungsverträge vereinbart sind.
Scheidet der Urheber aus, so kann er sein Werk weiter nutzen.
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