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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #6 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 12:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Recht an einer GbR-Domain

Zitat:
Würde mich aber wundern, wenn er damit durchkäme. Ich kann ja zum
Beispiel als Geschäftsführender Gesellschafter einer Immobilien-Firma
auch nicht einfach mal ein paar Immobilien auf mich umschreiben lassen
(was sowieso nicht geht, aber selbst wenn es ginge ...)
Sicherlich geht das, wenn man in der Satzung oder im AV den Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Dann könnte er theoretisch alles an sich verkaufen ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 15:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2007
Beiträge: 23
Standard AW: Recht an einer GbR-Domain

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Sicherlich geht das, wenn man in der Satzung oder im AV den Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Dann könnte er theoretisch alles an sich verkaufen ...
Theoretisch, stimmt. Und wenn das jemand täte (der Befreihung zustimmen), dann würde vermutlich jeder Anwalt und jeder Richter sagen "selbst schuld! Wer so blöde ist, gehört bestraft". ;-)

Ich sehe jedenfalls die Heraus- bzw. Rückgabe der Domain als aussichtsreich an. Das müßte man dann aber freilich schon mit einem Anwalt besprechen.
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  #8 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 16:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Recht an einer GbR-Domain

Zitat:
Theoretisch, stimmt. Und wenn das jemand täte (der Befreihung zustimmen), dann würde vermutlich jeder Anwalt und jeder Richter sagen "selbst schuld! Wer so blöde ist, gehört bestraft". ;-)
Du wirst dich vielleicht wundern, aber das ist bei "Geschäftsführer / Gesellschafter" normal. Anderenfalls wäre die Gesellschaft oftmals handlungsunfähig (aus der Sicht des Gesellschafters ).
Zitat:
Ich sehe jedenfalls die Heraus- bzw. Rückgabe der Domain als aussichtsreich an.
Das Recht hat drei Bestandteile: Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen.
Bei Recht haben und bekommen sehe ich keine Probleme, aber bei Recht durchsetzen. Denn wenn der Provider die Domain nicht freigibt, kannst du dich als Kunde auf die Hinterbeine stellen und kommst keinen Schritt weiter. Und kannst dann alle möglichen Klagen durchziehen (sogar mit Erfolg), bis dir der Geldbeutel verhungert ist ....
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