| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige ich habe mich schon hier versucht durchzukämpfen,habe aber nicht so wirklich eine antwort auf meine frage gefunden...also bin ich mal so frei und stelle sie hier folgende frage: person A führt mit person B ein gespräch (schriftlich) im skypechat person B screent im nachhinein dieses gespräch und gibt es weiter um person A zu verunklimpfen abgesehen davon das man diese screens super fälschen kann und auch ein gespräch fingieren kann,da man dort ja nur die namen sieht die man wechseln kann ist so etwas erlaubt und wenn nein welches gesetzt würde greifen ??? danke schon mal für eure antworten |
| |||
| Zitat:
Ein allgemeines Ja oder Nein gibt es für solche Fragen nicht
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Also ich meine mich erinnern zu können, dass auch für Chats die Vertraulichkeit des Wortes gilt (§ 201 StGB) und hier die gleichen Prinzipien anwendbar sind, wie für Tonaufnahmen aus vertraulichen Gesprächen oder Telefonaten. Denn im Grunde macht es ja keinen Unterschied ob ich ein Telefonat aufzeichne und veröffentliche oder ein Chatprotokoll kopiere oder per Screenshot abknipse und anschließend veröffentliche. Das Ergebnis ist das Gleiche, entsprechend muss ich es auch schützen. Notfalls nimmt man § 202, schließlich ist ein Chat vom Prinzip nichts anderes als eine Email, die wiederum als eine Form des Briefes anzusehen ist. Wo ich das her habe, weiß ich nicht mehr, vielleicht mal in irgendeinem Buch oder Artikel gelesen.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Screenshot einer Win-Amp-Visualisierung | anghy | Urheberrecht | 5 | 20.01.2009 13:13 |
| screenshot von webcam versenden | jaguar_Racer281 | Strafrecht & Internet | 3 | 13.06.2008 11:21 |
| Screenshot | GDmaster | Urheberrecht | 1 | 07.02.2008 21:46 |
| Urheberrechtsverletzung mit Screenshot | elvis-web.de | Urheberrecht | 3 | 14.01.2008 08:34 |
| |