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| Anzeige Muss ich den Forenbetreiber erst ohne Anwalt darauf hinweisen, dass er die Fotos entfernen soll, oder kann ich ihn sofort durch einen Anwalt abmahnen lassen und die dann entstehenden Kosten einfordern? Wer trägt denn dann die Kosten einer Abmahnung? Mir hat ein Bekannter geraten ihn nicht abmahnen zu lassen, da der Forenbetreiber maximal 100,- Euro der Anwalts- und Abmahnkosten würde übernehmen müssen. Ist das richtig? Was ist sinnvoller: Ihn wegen der Urheberrechtsverletzung ab zu mahnen, oder ihn wegen der Beleidigung ab zu mahnen (geht das wegen Beleidigung überhaupt?)?
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen.[/SIZE] |
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Zitat:
Man beachte jedoch, dass man die Anwaltskosten normalerweise vorstrecken muss. Wenn die Abmahnung dann (warum auch immer) ungerechtfertigt oder überteuert ist oder der Anwalt davon abrät, bleibt man auf den Kosten sitzen. Man sollte sich seine Anwälte also gut aussuchen - auch da gibt es Unterschiede (wie in jedem Beruf). Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: abmahnung |
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