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  #1 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 12:14
Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2008
Beiträge: 32
Standard Wieviel kostet es abmahnen zu lassen?


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Jemand verwendet Fotos auf denen ich abgebildet bin und an denen ich zudem die Urheberrechte halte (die Fotos sind mit Stativ entstanden) ohne meine Genehmigung in einem Forum aus und stellt dazu beleidigende Texte ("schwul").

Muss ich den Forenbetreiber erst ohne Anwalt darauf hinweisen, dass er die Fotos entfernen soll, oder kann ich ihn sofort durch einen Anwalt abmahnen lassen und die dann entstehenden Kosten einfordern? Wer trägt denn dann die Kosten einer Abmahnung? Mir hat ein Bekannter geraten ihn nicht abmahnen zu lassen, da der Forenbetreiber maximal 100,- Euro der Anwalts- und Abmahnkosten würde übernehmen müssen. Ist das richtig?

Was ist sinnvoller: Ihn wegen der Urheberrechtsverletzung ab zu mahnen, oder ihn wegen der Beleidigung ab zu mahnen (geht das wegen Beleidigung überhaupt?)?
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen.[/SIZE]
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  #2 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 14:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Wieviel kostet es abmahnen zu lassen?

Zitat:
Ihn wegen der Urheberrechtsverletzung ab zu mahnen, oder ihn wegen der Beleidigung ab zu mahnen (geht das wegen Beleidigung überhaupt?)?
Beides, da beides unterschiedliche Tatbestände sind. Während das Urheberrecht mit entsprechenden Beweisen (Originale) relativ einfach nachzuweisen wäre, könnte es mit der Beleidigung etwas schwieriger werden. Hier muss der gesamte Zusammenhang gesehen werden - nicht immer ist es eine Beleidigung, es könnten auch "einfach nur" die Persönlichkeitsrechte verletzt wurden sein (das wäre dann keine Straftat wie die Beleidigung).
Zitat:
Muss ich den Forenbetreiber erst ohne Anwalt darauf hinweisen, dass er die Fotos entfernen soll, oder kann ich ihn sofort durch einen Anwalt abmahnen lassen und die dann entstehenden Kosten einfordern?
Das kann man halten wie man will, es sei denn man verfügt über eine entsprechende Bildung (ein Anwalt, der mittels eines anderen Anwalts abmahnen lässt, dürfte dessen Kosten kaum geltend machen). Ein "normaler" Bürger, der mit dem Recht wenig zu tun hat, kann auch sofort einen Anwalt nehmen.
Man beachte jedoch, dass man die Anwaltskosten normalerweise vorstrecken muss. Wenn die Abmahnung dann (warum auch immer) ungerechtfertigt oder überteuert ist oder der Anwalt davon abrät, bleibt man auf den Kosten sitzen. Man sollte sich seine Anwälte also gut aussuchen - auch da gibt es Unterschiede (wie in jedem Beruf).
Zitat:
Mir hat ein Bekannter geraten ihn nicht abmahnen zu lassen, da der Forenbetreiber maximal 100,- Euro der Anwalts- und Abmahnkosten würde übernehmen müssen. Ist das richtig?
Nein. Es gibt zwar eine "Kostendeckelung" für kleine Fälle, allerdings ist auch das immer Auslegungssache. Und sicherlich könnte der Betreiber die Anwaltskosten anzweifeln (siehe oben). Wenn man sich nicht "einigt", entscheidet dann ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Kosten.
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