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Ein Entstellungsverbot geht auch kaum durch, weil solche Veränderungen total subjektiv sind. Für mich wurde meine Arbeit förmlich vergewaltigt. Aber wer kann es entscheiden? Ein Richter?
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Im Zweifel wohl der Richter ja.
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Eigentlich ist das Urheberrecht total gegen den Urheber gerichtet. Hat man einen Vertrag überträgt man die Nutzungsrechte. Hat man keinen Vertrag, so überträgt man sie unbewusst. Toll! Was dazu gelernt.
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Also so extrem ist das nun wieder auch nicht. Einen Vertrag hat man schließlich abgeschlossen, nur wurde die Einräumung der Nutzungsrechte vergessen. Aber eingeräumt hätte man ohnehin welche (müssen), nur die Reichweite der Nutzungsrechte ist nicht explizit vereinbart. Da beide Parteien diese natürlich unterschiedlich sehen, gibt es natürlich Zoff. Aber eingeräumt hätte man im Zuge des Vertrages ohnehin welche.