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| Anzeige Ich habe mich soeben hier angemeldet, weil ich bezueglich einiger Themen die die deutsche Impressumspflicht betreffen, einige Fragen haette. 1: Ist es moeglich, dass das Impressum einer deutschen Website auf einer anderen Website steht? Z.B. Meine Website ist: www.meinewebsite.de und ich verlinke zum Impressum auf eine externe Seite namens www.meinimpressum.do. Dieser Link ist natuerlich wie vorgeschrieben von jeder Seite aus leicht erreichbar. 2: Ich bin kein deutscher Staatsbuerger mit Wohnsitz in Deutschland und bin gelegentlich, wie eben gerade jetzt, mal in Lateinamerika. Da ich natuerlich auch Leute in diversen Laendern kenne, wollte ich mal fragen, ob diese nicht auch in einem, Impressum eine deutschen Websitebetreibers stehen koennte. Diese Leute haetten natuerlich auch eine real existierende Adresse, E-mailadresse und wenn notwendig, dann kann man auch noch Telefonnummer angeben. Eine Firmengruendung oder Virtual Office in Belize oder Panama waere ebenfalls kein Problem. 3: Was wuerde ein Abmahnanwalt in so einer Situation machen, wenn nun im Impressum Pablo, ein Bananenpfluecker aus Panama, ein ausgewanderter Europaeer oder eine IBC aus Belize eingetragen ist? 4: Soviel ich weiss, ist die rechtliche Situation umstritten, wenn man das Impressum als Grafikdatei einbindet, weil es, aufgrund der Zugaenglichkeit fuer Blinde oder so, benachteiligend waere. Waere nun ein Impressum als Flash oder in einem iFrame erlaubt? Vielleicht kann der eine oder andere was einigermassen Konkretes zu eine dieser Fragen schreiben. Vielen Dank auf jeden Fall mal gleich vorweg! mfg Schlaumeier ;-) |
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| zu 1. Prinzipiell ja. Es müssen eben nur die AQnforderungen an das Impressum erfüllt sein. Wann das genau der Fall ist, muss man immer im Einzelfall prüfen. zu 2. Hier sehe ich keine Frage zu 3. Wenn die Leute der Betreiber der Seite sind und somit für alles gerade stehen, ist auch das kein Problem. Sind es aber nur "Strohmänner" kann das stärkere rechtliche Folgen haben (zusätzliche Straftatbestände wie Betrug u.ä.). zu 4. Weder Flash noch Iframe sind besser als Bilder. Also die Gerichte, die Bilder ablehnen würden diese Methoden erst recht ablehnen. Bei Flash würde sogar ich zustimmen, da es durchaus Leute gibt (z.B. mich
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| zu 3. Wenn die Leute der Betreiber der Seite sind und somit für alles gerade stehen, ist auch das kein Problem. Sind es aber nur "Strohmänner" kann das stärkere rechtliche Folgen haben (zusätzliche Straftatbestände wie Betrug u.ä.). Nachfrage zu 3: Natuerlich waere das sowas wie ein Strohmann, da er nur der offizielle Verantwortliche ist. Der geschaeftliche Teil oder der Content ist nicht in seinem Einflussbereich. Ich frag mich dann nur, wie die deutschen Behoerden an "Pablo aus Panama" rankommen wollen oder an eine dort gegruendete Firma. Ausserdem unterliege ich dann gar nicht mehr deutschem Recht. Das Impressum ist ausserdem in vielen Laendern nicht notwendig. Wenn dann der Server auch noch im Ausland ist, dann sollte meiner Einschaetzung nach nichts mehr passieren. Eine deutschsprachige Website muss doch nicht automatisch unter deutsches Recht fallen. Zumindest hielte ich das doch ein wenig fuer sehr arrogant. Waere es nun moeglich ein rechtlich sicheres Konzept von einem Anwalt erstellen zu lassen und wieviel wuerde das ungefaehr kosten? |
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http://www.e-recht24.de/forum/13628-...mspflicht.html (Impressumspflicht?) Den Rest der unzähligen Beiträge dazu findet man mittels der Suche. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank aaky fuer die raschen und ausfuehrlichen Antworten. Ich hab nun auch wie empfohlen auf dieser Website noch ein wenig recherchiert und etwas mit Entsetzen festgestellt: Naemlich dass der deutsche Staat auch gegen auslaendische Staatsbuerger, die gar nicht in Deutschland wohnen vorgehen kann, wenn diese gegen deutsches Recht verstossen. Muss man nun eine Website auf Gesetzeskonformitaet aller Jurisdiktionen pruefen lassen? Sicherlich der Traum aller Rechtsanwaelte aber wenn man das deutsche Gesetz zuende denkt, dann muessten sich vielleicht auch mal deutsche Frauen, die unverschleiert im Internet zu sehen sind, vor irgendwelchen Schariagerichten verantworten muessen, sobald diese ein entsprechendes Land betreten. Diese deutschen Gesetze sind absolut absurd und anmassend. |
| Tags: ausland, impressum, impressumpflicht |
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