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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #6 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 23:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: E-Mail Werbung für kostenlose Dienstleistungen strafbar?

Zitat:
Ich hab mal gehört dafür brauch man eine Genehmigung oder soetwas.
Das wäre mir neu. ich würde interessieren, wo das steht.
Zitat:
Nein wirklich? Ich bin schockiert!
Dank denen, die angefangen haben, die Email als billiges Werbemittel zu missbrauchen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 23:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 6
Standard AW: E-Mail Werbung für kostenlose Dienstleistungen strafbar?

Also ich frage noch mal konkret nach, weil ich mir jetzt unsicher bin.

Wenn ich einen Werbetext ausdrucke DinA4 in einen Briefumschlag stecke und in einen Briefkasten von mir einer unbekannten Person werfe ist das NICHT strafbar? ...
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  #8 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 23:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: E-Mail Werbung für kostenlose Dienstleistungen strafbar?

Zitat:
Zitat von emmi Beitrag anzeigen
Also ich frage noch mal konkret nach, weil ich mir jetzt unsicher bin.

Wenn ich einen Werbetext ausdrucke DinA4 in einen Briefumschlag stecke und in einen Briefkasten von mir einer unbekannten Person werfe ist das NICHT strafbar? ...
Ich antworte so konkret wie ich kann (darf und will): Meines Wissens nicht.
Für eine verbindliche Auskunft musst du dich in DE an einen Anwalt wenden (solltest du auch, weil nur die für ihre Aussagen haftbar gemacht werden können )
Und dann würde mich die Antwort auch interessieren
__________________
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  #9 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 23:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 6
Standard AW: E-Mail Werbung für kostenlose Dienstleistungen strafbar?

Hmm ich glaube nicht das Werbung für ein KOSTENFREIES Forum die Anwaltskosten wert sind. ^^
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  #10 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 10:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard AW: E-Mail Werbung für kostenlose Dienstleistungen strafbar?

Einen Brief einzuwerfen sollte erstmal nicht strafbar sein meines Erachtens. Dennoch würde ich von so etwas absehen, man vergrault mit sowas nur die Leute und wenn du das zu oft machst (!) kannst du dir sehr wohl eine Strafanzeige einfangen.
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