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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Also ich frage noch mal konkret nach, weil ich mir jetzt unsicher bin. Wenn ich einen Werbetext ausdrucke DinA4 in einen Briefumschlag stecke und in einen Briefkasten von mir einer unbekannten Person werfe ist das NICHT strafbar? ... |
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Für eine verbindliche Auskunft musst du dich in DE an einen Anwalt wenden (solltest du auch, weil nur die für ihre Aussagen haftbar gemacht werden können Und dann würde mich die Antwort auch interessieren
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Einen Brief einzuwerfen sollte erstmal nicht strafbar sein meines Erachtens. Dennoch würde ich von so etwas absehen, man vergrault mit sowas nur die Leute und wenn du das zu oft machst (!) kannst du dir sehr wohl eine Strafanzeige einfangen. |
| Tags: mailwerbung |
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