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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 19:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 6
Standard E-Mail Werbung für kostenlose Dienstleistungen strafbar?


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Guten Tag,
ich hätte mal eine Frage bezüglich „E-Mail Werbung“. Und zwar habe ich vor einigen Tagen ein Internetforum gegründet. Dieses Forum verfolgt in keinster Weise einen kommerziellen Zweck. Es wird nichts verkauft, es gibt keinen Shop und dergleichen… es ist völlig kostenfrei.
In der heutigen Zeit kämpft man ja um jeden User und deshalb wollte ich wissen, ob E-Mail Werbung für kostenfreie Internetangebote (wie mein Forum) erlaubt ist?

Der E-Mail Besitzer wird in der Mail über die Vorzüge des Forums informiert, bekommt den Link und wird selbstverständlich mit einem Werbetext zur Registration ermutigt. Wäre das illegal oder sogar strafbar? Und sollte es Strafbar sein gibt es eventuell graue Zonen, was wäre im Bereich des Legalem um via E-Mail für eine kostenfreie Internetplattform zu werben?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus
Marcel K.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 21:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: E-Mail Werbung für kostenlose Dienstleistungen strafbar?

Zitat:
Also die Seite mit den Flash Games die mache ich nicht selber sondern die kaufe ich mir und da sind dann schon 50 Spiele dabei
Nur wenn die Empfänger der Emails vorher ausdrücklich der Zusendung solcher Informationen zugestimmt haben. Die Nachweispflicht der Zustimmung liegt dabei bei dir.
Zitat:
Der E-Mail Besitzer wird in der Mail über die Vorzüge des Forums informiert, bekommt den Link und wird selbstverständlich mit einem Werbetext zur Registration ermutigt. Wäre das illegal oder sogar strafbar?
Wenn du keine Zustimmung jedes einzelnen Empfängers hast: ja. Und dabei kann dich jeder einzelne(!) kostenpflichtig abmahnen.
Zitat:
Und sollte es Strafbar sein gibt es eventuell graue Zonen, was wäre im Bereich des Legalem um via E-Mail für eine kostenfreie Internetplattform zu werben?
Nein gibt es nicht.

Und jetzt fang bitte nicht mit "unzähligen Spammails" an - hast du da schon mal eine aus DE gesehen? Wenn ja, hättest du abmahnen können, wenn du der Zusendung nicht zugestimmt hast.

Unds ganz nebenbei: Es ist völlig egal, was in der Email steht. Selbst ein einfaches "Hallo" könnte abgemahnt werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 22:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 6
Standard AW: E-Mail Werbung für kostenlose Dienstleistungen strafbar?

Ein Hallo kann abgemaht werden??????????!!!!!!!!!!
Dann dürte man ja auch niemand mehr ein Brief schreiben ohne zu befürchten, dass man angezeigt wird.

Oder meinst du das Hallo in Verbindung mit einem Weblink?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 22:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: E-Mail Werbung für kostenlose Dienstleistungen strafbar?

Zitat:
Oder meinst du das Hallo in Verbindung mit einem Weblink?
Nein, meine ich nicht.
Zitat:
Ein Hallo kann abgemahnt werden ??????????!!!!!!!!!!
Dann dürte man ja auch niemand mehr ein Brief schreiben ohne zu befürchten, dass man angezeigt wird.
Ich meine ein "Hallo als Email". Ein Brief ist etwas ganz anderes und man darf durchaus Briefe als Werbung versenden. Das kann man nicht verhindern. Es geht hier aber ausschließlich um Emails.
Und welche, wo der Empfänger der Zusendung nicht zugestimmt hat. Wenn ich jemandem privat meine Email gebe und sage "Schreib mir mal" gebe ich damit meine Zustimmung, dass er die Email verwendet.
Wenn jemand aber die Email "irgendwo" her bekommt und dann eine Email schreibt ohne dass er eine Berechtigung dazu hat, dann ist das Spam.

Und als Ergänzung: Eine Abmahnung ist etwas anderes als eine Anzeige. Eine Abmahnugn bezieht sich normalerweise auf Zivilrecht (persönlicher Schaden) und eine Anzeige auf Strafrecht (eine gesellschaftlich zu bestrafende Tat)
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  #5 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 22:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 6
Standard AW: E-Mail Werbung für kostenlose Dienstleistungen strafbar?

Nein wirklich? Ich bin schockiert! Nagut die meisten Menschen werden eine höffliche E-Mail jetzt nicht sofort zur Anzeige bringen, aber es ist doch wirklich schockierend. Vielen Dank für die Aufklärung.

^^ ... kanns kaum glauben. Aber mal ne Frage zu briefen. Nehmen wir an ich würde Werbung in ausgedruckter Form betreiben. Im Klartext: Ich drucke einen Werbetexte in DinA4, stecke ihn in einen Briefumschlag und werfe diesen Brief in Briefkästen. OHNE DIE POST UND BRIEFMARKE!!! Es ist ja rein rechtlich ein Brief, auch wenn er nicht von der Post selbst zugestellt wurde. Ist das Strafbar? Ich hab mal gehört dafür brauch man eine Genehmigung oder soetwas.
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