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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 01:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1
Standard Ebay Auktion - Versandschaden


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Hallo zusammen,

ich haben einen Sachverhalt bei dem nicht klar ist, wer für den Versandschaden aufkommen muss, mit der Bitte um Hilfe

Die Sachlage ist folgende:
Bei einer priv. Online Auktion wird eine gebrauchte unbeschädigte Spielekonsole an einen priv. Käufer versteigert.

- Das Paket wird als "versicherter Versand" an den Käufer geschickt, hierbei ist zu erwähnen dass die gebrauchte Spielekonsole in der Orginalverpackung verschickt wurde, welche nicht origialverschlossen war wie beim Kauf, jedoch dem selben Zustand und Inhalt entsprach. Das Paket war zusätzlich mit Packpapier umwickelt.

- Das Paket wird ausgeliefert und von einer Dritten Person im Namen des Käufers vom Bringservice angenommen. Anschließend meldet der Käufer einen Schaden am Gerät (und auch außen an der Verpackung) mit Fotos und bittet um Klärung. Trotz der sichtbaren Schäden wurde das Paket angenommen.

- Der Käufer wendet sich auf Anraten des Verkäufers an die örtliche Postfiliale und gibt das Gerät zur Schadensbeurteilung ab. Das Anschließende Urteil des Sachverständigen des Versandunternehmens lautet: Es wurden die genannten Schäden festgestellt. Der Verpackung entspricht nicht den Verpackungsbedingungen der AGB des "gelben-alsseits-bekannten" Versandunternehmens. Nicht genügend gegen Druck, Stoß oder Fall geschützt.

- Nun, wer ist jetzt verantwortlich für den Schadensersatz? Es hätte auch dem Käufer oder der Person runterfallen können die es angenommen hat.
- Ist das Gutachten tragbar? (Die Herstellerfirma der Spielekonsole verschickt ihre Neuware auch nur in der OVP, sogar ohne Packpapier?)
- Ist der Käufer schuld da er die Ware angenommen hat, unabhängig vom "Gutachten"

PS: Zu Verdeutlichung: Der Schaden am Gerät und der Verpackung sieht so aus als hätte man das Paket aus 1,5 - 2 Meter Höhe auf den Boden fallen lassen. Und das obwohl im Paket doch andere Zubehörgegenstände um die Konsole herum waren. Es sieht sehr danach aus als wolle das Versandunternehmen sich aus der Verantwortung ziehen, für einen Schaden der auch trotz einer dämmenderen Verpackung sicherlich nicht unerheblich gewesen wäre.

Vielen Dank bereits im Voraus für Ihren kompetenten Rat
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  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 11:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ebay Auktion - Versandschaden

Wenn ich das richtig sehe, hat das Versandunternehmen den Schaden als Transportschaden zwar anerkannt, führt diesen aber auf "nicht entsprechend den Versandbedingungen" zurück. In dem Fall ist völlig egal, ob der Schaden sofort oder erst später erkannt wurde.
Dann bleibt nur eins: Gegen das Versandunternehmen vorzugehen. Denn diese Feststellung hätte meines Wissens bereits bei der Annahme des Pakets gemacht werden müssen. Es ist allgemein bekannt, dass einige Versandunternehmen versuchen, sich so aus der Verantwortung zu stehlen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Ware so verpackt wurde wie sie Original geliefert wurde, sieht das eigentlich schlecht aus für das Versandunternehmen. Aber versuchen werden sie es immer wieder ...

Was anderes wäre es, wenn das Versandunternehmen behauptet, ein Schaden beim Transport ist ausgeschlosen und hätte sofort angezeigt werden müssen (wie es normalerweise abläuft). Dann bleibt der Kunde auf dem Schaden sitzen. Bestenfalls kann er dann den Dritten (der die Ware angenommen hat) schadensersatzpflichtig machen, wenn er diesen vorher darauf hingewiesen hat.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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