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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Was passiert, wenn Person B die Software an Person C veräußert? Ist Person A verpflichtet, Fehler auszubessern, obwohl nun Person B keine Rechte mehr an der Software hat und diese an Person C übertragen hat? Das wäre mal interessant zu wissen. Denn der Vertrag wurde ja gegenüber Person B abgeschlossen und greift meines Erachtens bei Person C nicht. Frage ist nur, inwiefern Person A gegenüber Person B trotz Verkauf noch verpflichtet wäre - schließlich wurden alle Rechte veräußert. |
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| Es kommt darauf an, welche Rechte zwischen A und B verkauft wurden. Die normale Gewährleistung zwischen A und B wird in einen Vertrag zwischen B und C nicht übernommen, dass wäre wohl etwas weit gegriffen. Wird in dem Vertrag zwischen A und B aber beispielweise festgelegt "Support solange das Programm verwendet wird", dann könnte man das schon als ein Recht sehen, was B durchaus verkaufen kann.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wieder mal perfekt formuliert aaky, bin stolz auf dich Geändert von Craphix (16.03.2010 um 10:51 Uhr). |
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| Ist in dieser Konstellation der Pflegevertrag ein vom Softwareüberlassungsvertrag eigenständiger Vertrag? Oder einfacher: Wir haben zwei Verträge. Wenn ja, erledigt sich der Pflegevertrag weil dessen Gegenstand wegfällt. ... aber softwarerecht war noch nie meine Welt.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
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| Nein, es gibt nur einen Vertrag, in dem geregelt wird, dass der Programmierer dem Auftraggeber X & Y zu programmieren hat und Fehler nach Kenntnis innerhalb X ausbessern muss. Programmierer und Auftraggeber kennen sich sehr gut, daher wurde die Bürokratie im Maße gehalten. |
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