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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Ich habe am 13. Februar eine Software für 60 € bei einem Online Händler (mit einer Bewertung von 4.5 von 5) gekauft. Laut Informationstext liefert der Händler innerhalb von 2 Wochen. Bis heute ist jedoch nichts eingetroffen. Gegen Ende letzten Monats habe ich eine email geschrieben, wieso denn noch nichts angekommen ist. Leider bekam ich keine Antwort. Dann hab ich dort angerufen und sie sagten, dass sie sich wieder melden würden. Im Laufe der Woche hat sich natürlich niemand gemeldet. Ich hab dann letzten Donnerstag wieder angerufen und da ich die Software nun schon woanders gekauft habe, wollte ich nun vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen. Ich hab mich nicht gewundert, als die netten Leute mir gesagt haben, dass der Chef zurzeit außer Haus sei und deshalb nicht mir mir verhandeln können. Sie sagten auch dass er sich melden würde, wenn er wieder da sei. Ich warte heute noch auf den Anruf. Was soll man nun machen? Kann man jetzt schon irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten? Oder muss man erst noch einen Brief oder so schreiben? mfg Staggi |
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| Sicherlich kann man jetzt schon wirksam widerrufen (auf der Basis des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen). Das ist in der Regel auch kein Problem (bei Software solange man die Verpackung nicht geöffnet hat). Allerdings sollte man den Widerruf nachweislich machen - eine Email reicht da in der Regel nicht, da der Zugang verneint werden könnte. Am besten per Einschreiben widerrufen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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