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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Seit einiger Zeit betreibe ich eine private Homepage, die nur über Passwort einigen wenigen Freunden zugänglich war. Damals habe ich eine Domain registriert, die zum Verwendungszweck passte. Nun würde ich diese Domain gerne auch gewerblich nutzen, weil sie auch zu meinem Gewerbe gut passt. Es ergibt sich nun folgender allgemeiner Zusammenhang: Die Domain besteht aus einem alltäglichen, lateinischen Begriff mit einem Zahlenappendix, wie: "begriff24.de". Der Begriff ist so alltäglich wie: z.B. "Zufriedenheit" (nur dass der Begriff eben auf Latein ist) Der Begriff ist weder mit noch ohne Zahlenappendix als Marke geschützt und es besteht auch keine Site mit der Domain ohne Zahlenappendix und .de- TLD. Die genaue Domain (wie: begriff24.xy) ist auch mit allen anderen gängigen TLD´s nicht registriert. Es gibt lediglich Sites mit der Domain ohne Zahlenappendix und anderen TLS´s (z.B.: begriff.com) hier ein kanadisches Unternehmen mit gänzlich anderem Gewerbe. Nun die verzwickte neue Erkenntnis: Bei jüngsten Nachforschungen wurde herausgefunden, dass es einen mehr oder weniger Prominenten in Italien gibt, der den Domain-Begriff in seinem Künstlernamen trägt. Wie: Vorname Begriff Die Domain "begriff.it" ist geparkt. "begriff24.it" ist wie schon beschrieben nicht registriert. Hat man mit Abmahnungen zu rechnen und wenn ja von wem? Greift hier Namensrecht und oder Wettbewerbsrecht? Vielen Dank im Voraus, Pitchman Geändert von pitchman (17.03.2010 um 12:23 Uhr). |
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| Wenn überhaupt, würde hier internati0nales Namens- oder Markenrecht relevant sein. Ich würde die Problematik von entsprechendem rechtlichen Vorgehen eher als gering ansehen, aber nicht ausschließen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für die rasche Antwort! Im nächsten Schritt steht nun die Erforschung der inter********en Namens- und Markenrechte zum gegenständlichen Begriff an. Mal sehen, ob es da online auch Möglichkeiten gibt. Ansonsten sind natürlich auch einige vergleichbare Domains mit ähnlichem Hintergrund im Web zu finden. Nun, auch hier fehlt natürlich die Kenntnis, ob in diesen Fällen bereits rechtliche Schwierigkeiten aufgetreten sind und wenn ja, wie diese gelöst wurden. Gibt es schon rechtliche Erfahrungen zu Thema Zahlenappendix in der Domain? Die Suche hat nichts ergeben, wobei das auch am Suchbegriff liegen kann. Gruß, Pitchman |
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