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| Anzeige kann mir hier vielleicht jemand helfen, welche Angaben im Impressum für einen Logopäden zwingend notwendig sind und welche eher unwichtig sind? Also Vorname, Name, vollständige Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse ist klar. Bezüglich des zulassungspflichtigen Gewerbes und der zugehörigen Aufsichtsbehörde heisst es im Gesetz über den Beruf des Logopäden: "(1) Wer eine Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Logopäde" oder "Logopädin" ausüben will, bedarf der Erlaubnis." So wie ich das sehe, müsste man also zum einen folgendes angeben: "Berufsbezeichnung: staatlich geprüfter Logopäde nach §2 Abs. 1 Nr. 1des Gesetztes über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 (BGBII S. 529); Erlaubnis zur Führung dieser Berufsbezeichnung wurde in Deutschland verliehen." Die Aufsichtsbehörde wäre demnach das Gesundheitsamt der jeweiligen Stadt. Zudem müssten noch die berufsrechtlichen Regelungen angegeben werden. Eine Umsatzsteuer-Identnummer ist nicht vorhanden. Muss dann ersatzweise die Steuernummer angegeben werden? Oder ist dies bei einem Logopäden eher unwichtig? Viele Logopäden geben dann auch zum Beispiel noch die zuständige Berufsgenossenschaft an. Ich halte dies eigentlich eher für unwichtig oder liege ich da falsch? Die Mitgliedschaft im Deutschen Bundesverband für Logopädie hingegen sollte meiner Meinung nach schon angegeben werden. Aber muss man auch die Mitgleidsnummer nennen? Und ist es notwendig die Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen bzw. die Kassenzulassung zur Bundesknappschaft anzugeben? Ich habe auch gesehen dass viele Logopäden ihr Institutionskennzeichen angeben ("...indeutige, neunstellige Zahlen, mit deren Hilfe Abrechnungen im Bereich der deutschen Sozialversicherung einrichtungsübergreifend abgewickelt werden können." - Quelle: Wikipedia). Ist dies ebenfalls notwendig? So, genug der Fragen. Für Feedback wäre ich euch wirklich sehr dankbar. |
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